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Zweckentfremdung von Wohnraum Genehmigung für einen Abriss oder Unbrauchbarmachen
[Nr.99116006006003 ]

Urheber

Volltext

Für den Abriss oder das dauerhafte Unbrauchbarmachen von Wohnraum benötigen Sie eine Genehmigung.
Wenn Sie Wohnraum beseitigen, umbauen oder so verändern möchten, dass er nicht mehr zu Wohnzwecken genutzt werden kann, müssen Sie eine Genehmigung zur Zweckentfremdung beantragen.

Teaser

Sie möchten Wohnraum beseitigen oder dauerhaft nicht mehr zu Wohnzwecken nutzbar machen? Wie Sie die erforderliche Genehmigung beantragen, erfahren Sie hier.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur