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Zweckentfremdung von Wohnraum Genehmigung
[Nr.99116006006000 ]
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Volltext
Für die Zweckentfremdung von Wohnraum benötigen Sie in bestimmten Gemeinden oder Städten eine Genehmigung.
Eine Genehmigung benötigen Sie beispielsweise, wenn Sie Wohnraum dauerhaft für gewerbliche Zwecke oder als Ferienunterkunft nutzen oder dem Wohnungsmarkt entziehen.
Teaser
Sie möchten Wohnraum nicht zu Wohnzwecken nutzen? Wie Sie die dazu erforderliche Genehmigung beantragen, erfahren Sie hier.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur