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Zweckentfremdung von Wohnraum Genehmigung
[Nr.99116006006000 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Für die Zweckentfremdung von Wohnraum benötigen Sie in bestimmten Gemeinden oder Städten eine Genehmigung.

Eine Genehmigung benötigen Sie beispielsweise, wenn Sie Wohnraum dauerhaft für gewerbliche Zwecke oder als Ferienunterkunft nutzen oder dem Wohnungsmarkt entziehen.

Teaser

Sie möchten Wohnraum nicht zu Wohnzwecken nutzen? Wie Sie die dazu erforderliche Genehmigung beantragen, erfahren Sie hier.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur