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Zweitwohnungssteuer Änderung wegen Ende der Steuerpflicht
[Nr.99102017011002 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Teilen Sie der zuständigen Stelle mit, wenn die Steuerpflicht für Ihre Zweitwohnung endet. Das ist typischerweise der Fall, wenn

  • Sie die Zweitwohnung aufgeben (zum Beispiel durch Kündigung, Verkauf oder Auszug) oder
  • Sie die Wohnung nicht mehr als Zweitwohnung nutzen.

Nach Prüfung der mitgeteilten Änderungen wird die Zweitwohnungssteuer entsprechend angepasst oder aufgehoben.

Teaser

Wenn die Voraussetzungen für die Steuerpflicht Ihrer Zweitwohnung nicht mehr vorliegen, können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur