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Zweitwohnungssteuererklärung einreichen
[Nr.99102017011000 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Wenn sich Angaben zu Ihrer Zweitwohnung ändern, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen. Dazu gehören insbesondere Änderungen der Wohnverhältnisse, der Nutzung der Wohnung oder anderer Umstände, die Einfluss auf die Steuerpflicht oder die Höhe der Zweitwohnungssteuer haben können.

Durch Ihre Mitteilung kann die Festsetzung der Zweitwohnungssteuer angepasst werden.

Teaser

Angaben zu Ihrer Zweitwohnung haben sich geändert? Wie Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen, erfahren Sie hier.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur