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elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren
[Nr.99008004109000 ]
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Volltext
Auf Wunsch können Sie bei der zuständigen Behörde Ihre gespeicherten, auslesbaren Daten im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises einsehen. Hierfür müssen Sie persönlich bei der zuständigen Behörde erscheinen.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Personalausweisbehörde, eID-Karte-Behörde oder Ausländerbehörde.
Voraussetzungen
Sie benötigen einen Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel oder eID-Karte mit eID-Funktion.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte
Kosten
keine
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 01.07.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung
Verfahrensablauf
- Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrer Personalausweisbehörde.
- Sie kommen persönlich zum Termin mit Ihrem Personalausweis.
Rechtsbehelf
Nicht angegeben