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Leistungen & Lebenslagen

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elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren
[Nr.99008004109000 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Auf Wunsch können Sie bei der zuständigen Behörde Ihre gespeicherten, auslesbaren Daten im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises einsehen. Hierfür müssen Sie persönlich bei der zuständigen Behörde erscheinen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Personalausweisbehörde, eID-Karte-Behörde oder Ausländerbehörde.

Voraussetzungen

Sie benötigen einen Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel oder eID-Karte mit eID-Funktion.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte

Kosten

keine

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.07.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrer Personalausweisbehörde.
  • Sie kommen persönlich zum Termin mit Ihrem Personalausweis.

Rechtsbehelf

Nicht angegeben