Änderungen bei der Schwerbeschädigtenfestellung, beim Blindengeld und der Blindenhilfe
Die Tagespresse berichtete bereits über die Übertragung der Aufgaben des Schwerbehindertenfeststellungsverfahrens und der Bearbeitung von Blindengeld und Blindenhilfe auf die Landkreise bzw. kreisfreien Städte. Diese Aufgaben wurden bisher von den staatlichen Versorgungsämtern Erfurt, Suhl und Gera durchgeführt.
Ab dem 1. Mai 2008 können die Bürger, die im Ilm-Kreis ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, ihre Anträge im
Landratsamt Ilm-Kreis
Sozialamt
Sachgebiet Schwerbehindertenrecht / Blindengeld und Blindenhilfe
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
stellen.
Aufgrund des Aufgabenübergangs kann es zu Engpässen bei der Bearbeitung kommen, so dass insoweit um Verständnis bei den Antragstellern gebeten wird.