Aktuelle Fallzahlen Ilm-Kreis, 27.4.2020, Anträge Notbetreuung
Mit Stand vom 27.4.2020 bleibt die Zahl der dem Gesundheitsamt bekannten bestätigten Fälle einer Coronavirus-Infektion gleich. Es sind weiter 121 Fälle. Weiterhin gelten 96 dieser Fälle als genesen. In den Ilm-Kreis-Kliniken werden ein bestätigter und 13 Verdachtsfälle isoliert, aber nicht intensivmedizinisch behandelt. Zwei weitere Verdachtsfälle müssen intensivmedizinisch behandelt werden. Bei den insgesamt 15 Verdachtsfällen stehen die Ergebnisse der Abstriche noch aus.
Neue Formulare für die Notfallbetreuung online
Mit der Dritten Verordnung des Landes zur Verlängerung und Änderung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung und Ausbreitung des Coronavirus traten mit dem 24. April 2020 einige Lockerungen im öffentlichen Leben in Kraft. So öffnen teilweise Geschäfte, Bibliotheken, Museen, zoologische Einrichtungen und mehr.
Das hat auch Auswirkungen auf die Notbetreuung in den Kindergärten und Schulen, denn die nun wieder zusätzlich geforderten Arbeitskräfte brauchen Betreuungsangebote für ihre Kinder. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat deswegen seine Verordnung für die Notbetreuung am 23. April 2020 angepasst. Schrittweise wird die Notbetreuung ab Montag, 27. April 2020, in Einklang mit den Lockerungen und den stufenweisen Öffnungen der Schulen und Kindertagesbetreuungen für bestimmte Bedarfs- und Berufsgruppen geöffnet.
Die Gruppe A+ wird um Kinder von erwerbstätigen Alleinerziehenden ergänzt, die Gruppe B wird erweitert auf Kinder, deren Elternteil als pädagogisches Personal in Schulen oder in der Kindertagesbetreuung tätig sind und deren zweites Elternteil ebenso für eine Notbetreuung berechtigt ist. SchülerInnen, Auszubildende oder Studierende oder AnwärterInnen, die wieder am Präsenzunterricht teilnehmen müssen und Kinder haben, dürfen diese ebenso in eine Notbetreuung geben, so der zweite Elternteil ebenso zur Notbetreuung berechtigt ist.
Die Eltern müssen den Betreuungsanspruch glaubhaft darstellen. Von der Notbetreuung ausgenommen sind weiterhin Kinder mit Erkältungssymptomen, bestätigte Fälle einer Coronavirus-Infektion, Kinder, die direkten Kontakt zu bestätigten Fällen hatten, und ReiserückkehrerInnen aus dem Ausland in den ersten 14 Tagen nach der Rückkehr.
Über die Aufnahme entscheiden die Schulleitungen und die Leitungen der Kindertagesbetreuungen. Beschwerden werden in den Staatlichen Schulämtern oder vom Jugendamt bearbeitet.
Die Notbetreuung findet ab 27. April 2020 nur in Gruppenstärken von zehn Kindern statt. Zu den Kosten wird im Landtag noch beraten. Bis zu einer endgültigen Klärung haben Eltern, die eine Notbetreuung beanspruchen, auch die Kosten dafür zu tragen.
Das Landratsamt hat die aktuellen Bestimmungen und die gültigen Formulare auf der Internetseite eingestellt unter den BürgerInnen-Informationen auf www.ilm-kreis.de/corona.
Landratsamt Ilm-Kreis, Ritterstraße 14, Arnstadt
V. i. S. d. P. Doreen Huth, Büro Landrätin