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01.02.2017

Allgemeinverfügung - Bekämpfung der Geflügelpest

Nach der amtlichen Feststellung von Geflügelpest sowohl in einem Hausgeflügelbestand als auch bei mehreren tot aufgefunden Wildvögeln in Thüringen wird zum Schutz durch eine Allgemeinverfügung die flächendeckende Aufstallung (Stallpflicht) von Geflügel auch im Ilm-Kreis angeordnet. Die Allgemeinverfügung wird am 02.02.2017 in Kraft treten.

V. i. S. d. P. Katharina Knoll, Büro Landrätin