Amtliche Bekanntmachung
Am 10. November 2010 endet die fünfjährige Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit, so dass rechtzeitig mit den Vorbereitungen für die Neuwahl zu beginnen ist. Dies bedeutet für den Ilm-Kreis, dass 17 Personen für das Verwaltungsgericht Weimar zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Vorschlagslisten für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden gemäß § 28 Verwaltungsgerichtsordnung durch die Landkreise aufgestellt.
Folgende Voraussetzungen für die Wählbarkeit sind zu erfüllen:
- Gemäß § 20 Verwaltungsgerichtsordnung muss ein ehrenamtlicher Richter Deutscher sein. Er soll das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz im Ilm-Kreis haben.
- Gemäß § 22 Verwaltungsgerichtsordnung können nicht zum ehrenamtlichen Richter berufen werden:
- Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetz-
gebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder ei-ner Landesregierung, - Richter,
- Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehren-amtlich tätig sind,
- Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,
- Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.
(Die Funktionsbezeichnungen in den zitierten Paragrafen der Verwaltungsgerichtsordnung werden in männlicher und weiblicher Form geführt.)
Auch die Aufnahme der bisherigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in die Vorschlagsliste ist möglich, da auch eine Wiederwahl zulässig ist.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 28. Mai 2010 an folgende Adresse wenden:
Fax: 03628 738-111
E-Mail: kreistag@ilm-kreis.de
Raum: 247
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