An alle Imker des Ilm-Kreises
Das Landratsamt des Ilm-Kreises (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt) erlässt im übertragenen Wirkungskreis auf der Grundlage des § 1 Abs.2 der Neufassung des Thür. Tierseuchengesetzes vom 08. Mai 2001 (GVBl. S. 43), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben auf dem Gebiet des Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung sowie zur Änderung veterinär- und lebensmittelrechtlicher Vorschriften vom 01. März 2002 (GVBl. S 161) folgende
Allgemeinverfügung
Alle Imker haben ab sofort bis auf Widerruf Ihre Bienenvölker mit einem gegen die Varroatose zugelassenen Arzneimittel gemäß den Herstelleranweisungen zu behandeln oder behandeln zu lassen.
Dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt ist die erfolgte Behandlung auf Anforderung nachzuweisen.
Begründung:
Die durch die Varroamilbe verursachte Milbenseuche (Varroatose) der Bienen hat in den vergangenen Jahren bei den Bienenvölkern zu großen Verlusten geführt. Man kann davon ausgehen, dass alle Bienenvölker von den Milben mehr oder weniger stark befallen sind.
Einzige Möglichkeit zur Eindämmung der Milbenseuche ist eine Behandlung der Völker mit zugelassenen Arzneimitteln in Zusammenhang mit imkerlichen Maßnahmen.
Aus diesem Grunde wird ab sofort in Thüringen die Behandlung gegen die Bienenseuche flächendeckend bei allen Bienenvölkern angeordnet.
Gemäß § 14 Abs. 2 Bienenseuchen- VO in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Nov. 2004 (BGBl. I S. 2738) kann die zuständige Behörde, soweit es zum Schutz gegen die Varroatose erforderlich ist, anordnen, dass in einem von ihr bestimmten Gebiet innerhalb einer von ihr bestimmten Frist alle Bienenvölker gegen Varroamilben zu behandeln sind; sie kann dabei die Art der Behandlung bestimmen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Ilm-Kreis, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Ritterstraße 14, 99310 Arnstadt oder beim Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz, Abt. 2, Dezernat 22, Tennstedter Str. 8 / 9, 99947 Bad Langensalza, einlegen werden.
Hinweis:
Alle Halter von Bienen sind gesetzlich verpflichtet ihren Bienenbestand beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt registrieren zu lassen.
Dr. Gürtler
Amtstierarzt
Ilm-Kreis