Allgemeinverfügung zur Anordnung der Aufstallung für Geflügel in einem Risikogebiet im Ilm-Kreis
Das Landratsamt Ilm-Kreis informiert:
Am 27.11.2014 wurde vom Landratsamt Ilm-Kreis eine Allgemeinverfügung zur Anordnung der Aufstallung (Stallpflicht) für Geflügel in einem Risikogebiet im IK erlassen. Dies betrifft folgende Ortschaften: Stadt Ilmenau einschließlich der Ortsteile Heyda, Oberpörlitz, Unterpörlitz sowie Roda. Mit Stand 27.11.2014 sind 80 Geflügelhaltungen mit insgesamt 1.220 Stück Geflügel betroffen. Die Allgemeinverfügung wird in allen Ortsteilen öffentlich bekannt gemacht und wird einen Tag nach Veröffentlichung wirksam. Des Weiteren wird der Tenor im nächsten Amtsblatt veröffentlicht.
V. i. S. d. P. Katharina Knoll, Büro Landrätin