Aufstallungspflicht für Geflügel im Ilm-Kreis aufgehoben
Der Ilm-Kreis hebt zum 27.02.2015 mit einer Allgemeinverfügung die Stallpflicht für Geflügel rund 3 Monate nach deren Anordnung wieder auf. Die Aufstallungspflicht war zum Schutz der heimischen Geflügelhaltung vor einer Infektion mit dem Erreger der Klassischen Geflügelpest angeordnet worden.
Nachdem zahlreiche Proben von Wildvögeln und Hausgeflügel aus verschiedenen Regionen Thüringens keinen Nachweis auf das Geflügelpest-Virus H5N8 erbrachten und auch deutschlandweit seit 20.01.2015 keine weiteren Infektionen nachgewiesen wurden, kann nunmehr, in Abwägung zwischen Seuchengefahr und dem Tierschutz, dem Wunsch der Tierbesitzer, ihren Tieren wieder Freilauf zu gewähren, der Vorrang eingeräumt werden.
Die Veterinärbehörde kann jedoch bei einem regionalen, aber auch erneuten überregionalen Auftreten der Seuche gezwungen sein, erneut die Stallpflicht anzuordnen. Unabhängig von der Aufhebung der Stallpflicht ist jeder Geflügelhalter aufgefordert, mögliche Schutzmaßnahmen durchzuführen. Das bedeutet bei Freilandhaltungen beispielsweise kein Oberflächenwasser als Tränke für die Tiere zu nutzen. Ebenso ist die Fütterung ist so durchzuführen, dass Wildvögel keinen Zugang zum Futterplatz haben. Weiterhin empfiehlt die Veterinärbehörde beim Betreten der Ställe die Schuhe zu wechseln oder Überschuhe zu verwenden sowie Schutzkleidung anzulegen. Der Gesundheitszustand der Tiere ist sorgfältig und regelmäßig zu kontrollieren und bei Auffälligkeiten sofort ein Tierarzt hinzuzuziehen.
Trotz des Wegfalls der Stallpflicht sind Geflügelausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art weiterhin beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzumelden und müssen vor der Veranstaltung klinisch tierärztlich untersucht werden. Geflügelmärkte und Börsen sind thüringenweit weiterhin bis auf Widerruf verboten.
V. i. S. d. P. Katharina Knoll, Büro Landrätin