Befragung des Mikrozensus und Arbeitskräftestichprobe der EU 2015 auch in Haushalten des Ilm-Kreis
Das Landratsamt Ilm-Kreis informiert:
Im Jahr 2015 wird im gesamten Bundesgebiet monatlich eine 1% Stichprobenerhebung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte durchgeführt. So auch bei Bürgerinnen und Bürger im Ilm-Kreis.
Die Erhebung erfolgt aufgrund des Gesetzes zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt (MZG 2005) sowie die Wohnsituation der Haushalte.
Der Mikrozensus ist eine Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik, bei der die Haushaltsmitglieder statistisch ausgewählter Wohnungen befragt werden. Da es sich um eine repräsentative Stichprobe der Bevölkerung handelt, muss für alle Persoen eines ausgewählten Haushaltes Auskunft gegeben werden.
Von der Aukunfspflicht kann der/die Ausgewählte nicht befreit werden, auch nicht alter- oder krankheitsbedingt. Müssten nicht alle ausgewählten Personen antworten, wären einige Bevölkerungsgruppen in der Stichprobe nicht geügend vertretern. Somit würde der Zweck der Befragung nicht erreicht. Daher wurde im Mikrozensus die Auskunftspflicht festglegt. Die Zufallsauswahl erfolgt nicht willkürlich, sondern nach einem mathematisch-statistischen Stichprobenverfahren, das die Gesamtheit der bundesdeutschen Haushalte repräsentiert.
Alle Angaben unterliegen dem Datenschutz gemäß Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 13. Januar 2012 (GVBI S. 27), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 8. August 2014 (GVBI. S 539, 544) sowie dem Statistikgeheimnis gemäß § 16 BStatG.
Den betreffenden Haushalten wird die bevorstehende Befragung schriftlich angekündigt.
V. i. S. d. P. Katharina Knoll, Pressesprecherin / Büro Landrätin