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13.10.2008

Beschäftigungsinitiative im Ilm-Kreis

Die Förderung im Rahmen der "Beschäftigungsinitiative im Ilm-Kreis" konnte für 90 Maßnahmen (davon 73 Jobperspektive und 17 Kommunal-Kombi) bewilligt werden.
Insgesamt bewilligte der Kreis einen Förderbetrag von rund 400.000 Euro im Zeitraum von 2008 bis 2011.
In enger und unbürokratischer Zusammenarbeit zwischen der ARGE, den Kommunen, den freien Trägern und dem Ilm-Kreis wurden für 90 Menschen für 2 - 3 Jahre Arbeitsplätze im gemeinnützigen Bereich geschaffen. Es handelt sich dabei um folgende wichtige zusätzliche Tätigkeitsfelder im öffentlichen Interesse:

  • Soziales
  • Bildung
  • Kunst und Kultur
  • Jugend
  • Tourismus
  • Umweltsektor - Agenda 21
  • Sport

Die "Beschäftigungsinitiative im Ilm-Kreis" ist eine Unterstützung des Landkreises für Maßnamen nach § 16a SGB II "Jobperspektive" der ARGE sowie nach dem Bundesprogramm "Kommunal-Kombi".
Ziel der "Beschäftigungsinitiative im Ilm-Kreis" ist es, arbeitsmarktfernen Menschen, die neben Langzeitarbeitslosigkeit weitere Vermittlungshemmnisse aufweisen eine Perspektive zur gesellschaftlichen Teilhabe und zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu eröffnen. Dies geschieht im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, die sich in Ihrer Höhe an den eingesparten Kosten der Unterkunft im Bereich SGB II orientieren.

Die Zuwendung wird sowohl für Maßnahmen nach § 16a SGB II als auch nach dem Bundesprogramm "Kommunal-Kombi" als nicht rückzahlbarer Beschäftigungszuschuss in Form einer anteiligen Kofinanzierung zum Bruttoarbeitsentgelt gewährt.

Die Höhe der Zuwendung kann bis zu 12,5 % des maßgeblichen Bruttoarbeitsentgeltes (einschließlich Arbeitgeberanteil) betragen. Die Förderdauer ist an die Laufzeit des Beschäftigungszuschusses der ARGE SGB II Ilm-Kreis in Fällen gemäß § 16a SGB II bzw. an die Förderdauer gemäß Bundesprogramm "Kommunal-Kombi" gekoppelt.

Inhalte des Programms "Jobperspektive" der ARGE SGB II Ilm-Kreis (§ 16a SGB II)
Das Programm Jobperspektive der Arbeitsgemeinschaft SGB II Ilm-Kreis hat das Ziel, Menschen, die auf absehbare Zeit keine Chance haben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz zu finden, eine längerfristige bzw. dauerhafte Perspektive zur Teilnahme am Erwerbsleben zu eröffnen. Die Jobperspektive ist ein umfassendes und integriertes Konzept, das sich auf die Elemente öffentlich geförderter Arbeitsmarkt, Qualifizierung und besondere Betreuung stützt.

Voraussetzungen für die Gewährung eines Beschäftigungszuschusses nach diesem Programm ist ein individueller Auswahlprozess nach den gesetzlich definierten Kriterien Erwerbsfähigkeit, Hilfebedürftigkeit, Langzeitarbeitslosigkeit und zwei weiteren Vermittlungshemmnissen. Erst wenn nach einer mindestens 6 Monate dauernden Aktivierungsphase, in welcher versucht wird die Vermittlungshemmnisse zu beseitigen, festgestellt werden kann, dass eine Eingliederung in den Allgemeinen Arbeitsmarkt in den nächsten 24 Monaten voraussichtlich nicht erreicht werden kann, kommt ein Beschäftigungszuschuss in Betracht.

Die Zielgruppe des Programms sind erwerbsfähige Hilfebedürftige, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und langzeitarbeitslos sind. Des Weiteren müssen mindestens zwei weitere Vermittlungshemmnisse wie beispielsweise: fehlender Schul- und / oder Berufsabschluss, Alter über 50 Jahre, erhebliche gesundheitliche Einschränkungen einschließlich psychischer Dispositionen, mangelnde Sprachkenntnisse, Analphabetismus, Überschuldung, Wohnungslosigkeit, Suchtprobleme und Vorstrafen vorliegen.

Die Höhe des Beschäftigungszuschusses richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen. Die Förderhöhe kann bis zu 75 % oder bei entsprechender Minderleistung auch mehr betragen.

Die erste Förderphase beträgt bis zu 24 Monate. Nach Ablauf der ersten Förderphase soll der Beschäftigungszuschuss ohne zeitliche Unterbrechung unbefristet erbracht werden, wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt innerhalb der nächsten 24 Monate ohne die Förderung nicht möglich ist.

Inhalte des Programms "Kommunal-Kombi"
Ziel des Bundesprogramms ist die Schaffung von zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen in Regionen mit erheblichen Arbeitsmarktproblemen durch Förderung von befristeter Beschäftigung.

Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten der Gemeinde, Städte oder Kreise zur Wahrnehmung kommunaler Aufgaben. Die Zuweisung der Arbeitskräfte wird durch die ARGE SGB II Ilm-Kreis durchgeführt, die Mittelbewilligung bearbeitet das Bundesverwaltungsamt.
Pro Arbeitsplatz beträgt der Zuschuss des Bundes 50 % des Arbeitnehmer-Bruttoarbeitsentgeltes, höchstens 500 Euro monatlich.
Die Dauer der Förderungsleistung beträgt maximal 3 Jahre.

V. i. S. d. P. Manuel Löffelholz, Pressesprecher

Das Bundesprogramm "Kommunal-Kombi" und Maßnahmen nach § 16a SGB II "Jobperspektive", die federführend durch die ARGE SGB II Ilm-Kreis durchgeführt werden, sind durch die zusätzliche Förderung durch den Ilm-Kreis gut angenommen worden.