Branchenwarnung: Betrügerische Zimmerbuchungen aus dem Ausland
Aus gegebenem Anlass warnt das Landratsamt Ilm-Kreis seine Wirte und Pensionsinhaber vor Zimmerbuchungen (meist via E-Mail, selten telefonisch) aus dem Ausland. Erst kürzlich ging eine derartige Buchungsanfrage auch im Ilm-Kreis ein.
Der Ablauf der Betrugsmasche: Beherbergungsbetriebe (Hotels, Gasthöfe etc.), welche ihre Zimmer im Internet inserieren, werden über E-Mail, selten telefonisch kontaktiert. Meist kommen die Anfragen aus England und sind auch in Englisch verfasst. Demgemäß suche man für eine Reisegruppe eine Übernachtungsmöglichkeit für mehrere Tage. Hierzu werden unterschiedliche Legenden verfasst - die Herberge möge verschiedene Angebote machen. Dem dann unterbreitetem Angebot wird zugesagt und die Übersendung eines Schecks angekündigt. Dieser ist dann jedoch auf eine sehr hohe, die Übernachtungskosten bei weitem übersteigende Summe (mehrere tausend Euro oder englische Pfund) ausgestellt. Der Beherbergungsbetrieb solle nun den Scheck einlösen und die Übernachtungskosten einbehalten. Der überzählige Betrag soll dann auf ein noch zu benennendes Konto überwiesen werden. Dieser Betrag sei für den "Reiseorganisator" bestimmt, der damit die weiteren Kosten der Reise (z. B. Mietwagen o. ä.) bezahlen kann.
Kurz vor dem Anreisetermin der Gruppe wird die Anreise storniert. Der Beherbergungsbetrieb soll nun den Scheck einlösen. Die Stornierungskosten sollen einbehalten und der Rest der Summe zurück überwiesen werden. Der Trick: Das überwiesene Geld läuft über nicht nachzuvollziehende Wege ins Ausland und ist damit weg. Der eingelöste Scheck aber wird sich ein oder zwei Wochen später als ungedeckt herausstellen. Da die Bank keine Haftung übernimmt, ist der Beherbergungsbetrieb der Geschädigte.
Hinter den benutzten E-Mail-Adressen, Telefonanschlüssen und auch Bankverbindungen stecken in der Regel anonymisierte Identitäten bzw. falsche Personalien. Erschwerend kommt hinzu, dass es sich um Auslandsdaten handelt.
Die Polizei rät bei Überzahlung durch Schecks zu äußerster Vorsicht. Sollten Sie einen Scheck übersendet bekommen, sollten Beherbergungsbetriebe diesen zunächst immer erst durch Ihre Bank prüfen lassen, bevor Rücküberweisungen getätigt werden. Im Verdachtsfall sollte die örtliche Polizeidienststelle kontaktiert werden.