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16.10.2013

Bevorstehende Mietwerterhebung zur Festlegung der angemessenen Mieten nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und XII)

Der Ilm-Kreis ist gesetzlich verpflichtet, die Kosten der Unterkunft für die Leistungsberechtigten nach dem SGB II (sogenannte Bedarfsgemeinschaften), die Arbeitslosengeld II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) erhalten, sowie für Empfänger von Sozialhilfe bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) zu übernehmen, soweit diese angemessen sind.
Die angemessenen Wohnkosten orientieren sich dabei an dem spezifischen Mietenniveau im Kreisgebiet.

Im Rahmen einer breit angelegten Erhebung ermittelt der Ilm-Kreis deshalb aktuell die Wohnungsmieten des gesamten Wohnungsmarktes durch eine schriftliche Vermieterbefragung.

Ziel der Untersuchung ist es, eine sowohl für die Leistungsberechtigten als auch den Ilm-Kreis und das Jobcenter eine rechtssichere Grundlage für die Berechnung der Kosten der Unterkunft unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes zu erhalten.

Mit der Erhebung und Auswertung der Mietwerterhebung hat der Ilm-Kreis das Forschungsinstitut "Analyse & Konzepte" aus Hamburg beauftragt. Das Unternehmen verfügt sowohl über große Erfahrungen in der Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln als auch in der Erstellung von Mietwerterhebungen, wie sie für die gerichtsfeste Bestimmung der Kosten der Unterkunft benötigt werden.
Auf der Basis dieser Erhebung werden die zukünftigen Angemessenheitsrichtwerte für Wohnungen von Leistungsbeziehern des SGB II und XII im Ilm-Kreis festgelegt.

Die Erhebungsmethodik ist mit dem Landesdatenschutzbeauftragten des Freistaates Thüringen abgestimmt.

Die Erhebung beginnt in den nächsten Tagen. Abgefragt werden beispielsweise Quadratmeterzahl und Mietpreis. Angeschrieben werden Vermieter von Wohnungen im Ilm-Kreis, die mit Unterstützung des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Ilm-Kreises unter statistisch relevanten Gesichtspunkten ausgewählt worden sind.
Diese erhalten vom Ilm-Kreis ein Schreiben mit Informationen zur Erhebung sowie einen Fragebogen. Ein frankierter Rückumschlag ist beigefügt. Für Fragen im Zusammenhang mit dem Ausfüllen des Fragebogens steht den angeschriebenen Vermietern das beauftragte Unternehmen „Analyse & Konzepte“ und daneben auch das Sozialamt des Ilm-Kreises zur Verfügung, die Schreiben enthalten alle relevanten Kontaktdaten.
Der Ilm-Kreis bittet die angeschriebenen Bürgerinnen und Bürger vor allem auch im Interesse der Leistungsberechtigten, diese Erhebung zu unterstützen und die Fragebögen ausgefüllt an die angegebene Adresse zurückzusenden.

Die Teilnahme ist freiwillig.
Wichtig ist jedoch zu wissen, dass der Ilm-Kreis auf eine möglichst hohe Beteiligung angewiesen ist, um die angemessenen Mietwerte so genau wie möglich anhand des bestehenden Mietwohnungsmarktes festzulegen. Um Ihre Unterstützung wird deshalb nochmal höflich gebeten. 

V. i. S. d. P. Eckhard Bauerschmidt, Büro Landrätin