Bewerbung als ehrenamtliche/r Richter/in für das Verwaltungsgericht Weimar
Am 9. November 2015 endet die fünfjährige Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit, so dass rechtzeitig mit den Vorbereitungen für die Neuwahl zu beginnen ist. Dies bedeutet für den Ilm-Kreis, dass 13 Personen für das Verwaltungsgericht Weimar zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Vorschlagslisten für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden gemäß § 28 Verwaltungsgerichtsordnung durch die Landkreise aufgestellt.
Folgende Voraussetzungen für die Wählbarkeit sind zu erfüllen:
- Gemäß § 20 Verwaltungsgerichtsordnung muss ein ehrenamtlicher Richter im Besitz der Deutschen Staatsangehörigkeit sein. Er soll das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz im Ilm-Kreis haben.
- Nach § 21 Verwaltungsgerichtsordnung sind vom Amt des ehrenamtlichen Richters ausgeschlossen:
- Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind,
- Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
- Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.
Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden.
- Gemäß § 22 Verwaltungsgerichtsordnung können nicht zum ehrenamtlichen Richter berufen werden:
- Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
- Richter,
- Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
- Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,
- Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.
(Die Funktionsbezeichnungen in den zitierten Paragrafen der Verwaltungsgerichtsordnung werden in männlicher und weiblicher Form geführt.)
Auch die Aufnahme der bisherigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in die Vor- schlagsliste ist möglich, da auch eine Wiederwahl zulässig ist.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 29. Mai 2015 an das Landratsamt Ilm-Kreis, Kreistagsbüro (Zimmer 239), 99310 Arnstadt, Ritterstraße 14, Telefon 03628 738-105 oder E-Mail-Adresse kreistag@ilm-kreis.de wenden.
V. i. S. d. P. Katharina Knoll, Büro Landrätin