Durch die Ausbrüche in den benachbarten Kreisen Gotha und Hildburghausen sowie Ausbrüche im Ilm-Kreis befinden sich nunmehr alle Gemeinden des Landkreises in dem 20-km-Radius. Für alle empfänglichen Tiere in diesem Radius gibt es Handelsbeschränkungen.
Als für die Blauzungenkrankheit empfängliche Tiere gelten alle Wiederkäuer mit Ausnahme freilebender Wiederkäuer. Die Krankheit ist eine Viruskrankheit und wird durch eine Stechmücke übertragen. Sie kann nicht direkt von Tier zu Tier übertragen werden und ist auch für den Menschen ungefährlich.
Die durch das Veterinäramt- und Lebensmittelüberwachungsamt angeordneten Maßnahmen, die von den Tierhaltern einzuhalten sind, werden über die Gemeinden und das Amtsblatt ortsüblich bekannt gemacht.
Für weitere Fragen steht das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter der Telefonnummer 03628/738 636 zur Verfügung.
Öffentliche Bekanntmachung zur Blauzungenkrankheit (PDF, 12 kB, Öffentliche Bekanntmachung zur BZK)
V. i. S. d. P. Sebastian Lenk, Pressesprecher
Am 28.09.07 wurde der Ausbruch der Blauzungenkrankheit bei zwei Rindern in einer Mutterkuhherde, Standort Riechheim sowie bei einem Rind, Standort Herschdorf amtlich bestätigt.