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15.05.2020
Die Thüringer Rechtsverordnung, einfach erklärt
Zu der neuen Rechtsverordnung des Landes, die die Lockerungen seit dem 13. Mai 2020 regelt, gibt es viele Nachfragen. Grundsätzlich versucht das Landratsamt allen Ratsuchenden über der Hotline 03628 738 888 Hilfe anzubieten. Für einen ersten Überblick über die wichtigsten Änderungen hat das Landratsamt folgende Zusammenfassung der Verordnung erstellt.
Sie finden diese Erklärung als PDF auch auf den Übersichtsseiten zur Corona-Pandemie.
V. i. S. d. P. Doreen Huth, Büro Landrätin