Ehrenamtlicher Vormund - Engagement mit Verantwortung
Das Jugendamt sucht ehrenamtliche Vormünder, die sich für junge Menschen einsetzen, bei denen der Schutz durch die eigene Familie nicht mehr ausreichend sichergestellt werden konnte. „Dabei handelt es sich um eine Aufgabe mit besonderem persönlichem Einsatz – der sehr viel persönliche Stärke erfordert“, sagt Landrätin Petra Enders.
„Im Rahmen der Vormundschaftsreform, die in diesem Jahr in Kraft getreten ist, hat das Jugendamt die Aufgabe, interessierte Personen zu werben und auf Geeignetheit zu prüfen, um sie auf dieses Ehrenamt vorzubereiten. Die Übernahme einer ehrenamtlichen Einzelvormundschaft für ein Kind oder einen Jugendlichen erfordert ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein. In dieser Verantwortung sind Feinfühligkeit und Klarheit gefragt, um sich den Bedürfnissen und Interessen des jungen Menschen zu öffnen und diese - auch vor Behörden und Ämtern - zu vertreten.“
Interessierte Personen benötigen für diese Aufgabe keine spezifischen Qualifikationen. Vielmehr bedarf es ausreichend zeitlicher Ressourcen sowie einer grundsätzlichen Vereinbarkeit der beruflichen und familiären Situation. Neben Einzelgesprächen, Schulungen und einer Eignungsprüfung erfolgt die Begleitung der Bewerberinnen und Bewerber durch die Mitarbeitenden des Jugendamtes.
Ehrenamtliche Vormünder erhalten vom Amtsgericht eine pauschale Aufwandsentschädigung pro Betreuungsfall und Betreuungsjahr in Höhe von 425 Euro. Interessenten können sich beim Jugendamt melden, per Telefon unter: 03628 738-601, E-Mail: jugendamt@ilm-kreis.de
V. i. S. d. P. Anke Roeder-Eckert, Büro Landrätin