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23.10.2008

Eine neue Stiftung in Thüringen soll Sehbehinderte unterstützen - Anträge jetzt möglich

Das Thüringer Kabinett hat die Gründung einer Stiftung "Hilfe für blinde und sehbehinderte Menschen" beschlossen. Mit deren Hilfe sollen Härtefälle infolge der Kürzung des Blindengeldes gemildert werden.
Für das Jahr 2008 stehen kurzfristig insgesamt 100.000 Euro zur Verfügung. Anträge können formlos noch bis spätestens 04. November 2008 an folgende Adresse gesendet werden: 

Über die Mittelvergabe entscheidet der Stiftungsrat.
Näheres, unter anderem zum Stiftungszweck, erfahren Sie auf den Webseiten des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Thüringen e. V. Link

V. i. S. d. P. Manuel Löffelholz, Pressesprecher