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14.07.2020


Fördermöglichkeiten und Überbrückungshilfen im Bereich Kultur

Anträge von gemeinnützigen Trägern im Bereich der Kinos, Festivals, Soziokultur und freien Theater können bis zum 31.07.2020 (für Kultur) bzw. bis zum 31.08.2020 (für Kinos) bei der GFAW gestellt werden.

Am 10.07.2020 sind sowohl die Landes- als auch die Bundesprogramme für weitere Fördermöglichkeiten unter anderem im Kulturbereich angelaufen. Weiterführende Informationen der Kulturstaatssekretärin Tina Beer an die Kulturverbände Thüringens finden Sie unter - Kultur und Corona -.

Die Höhe der Billigkeitsleistung entspricht der Finanzierungslücke, die sich aus den laufenden Kosten oder Verpflichtungen für den Notbetrieb des Antragstellers nach Abzug aller verfügbaren Einnahmen (z. B. Zuwendungen, andere Fördermittel, sonstige Corona-Soforthilfen, Kurzarbeitergeld, Stornogebühren, andere Entgelte) ergibt. Die Billigkeitsleistung im Bereich der Festivals, Soziokultur und freien Theater wird ab Antragstellung rückwirkend für den Zeitraum ab 18. März 2020, längstens für die Dauer von vier Monaten bis zunächst 17. Juli 2020 gewährt.

Der verbindliche Zuschussantrag ist als Download auf der Webseite der GFAW abrufbar, muss jedoch aus Rechtsgründen weiterhin postalisch an die GFAW versandt werden.