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12.03.2008

Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung

Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten, die in Kindertageseinrichtungen neue, zusätzliche Gruppen für Mitarbeiterkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr schaffen. Es setzt auf eine Kooperation zwischen den Unternehmen und öffentlichen sowie freien Trägern von Betreuungseinrichtungen.

Die Unternehmen beteiligen sich an der Finanzierung der neuen Plätze für die Beschäftigtenkinder, die Träger stellen diese Plätze in ihren Einrichtungen zur Verfügung. Antragsteller und Empfänger der Fördermittel sind die Träger oder die Betriebe selbst, wenn sie Träger der Kinderbetreuungseinrichtung sind.

Die Träger erhalten für die Betreuung von Mitarbeiterkindern 50 Prozent der Betriebskosten bis zu einer Obergrenze von 6.000 Euro für jeden neuen Platz im Jahr. Der Zuschuss wird bis zu zwei Jahre lang gezahlt. Insgesamt stehen für das Programm bis Ende 2011 50 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.

Auf der  Internetseite  www.erfolgsfaktor-familie.de wird unter der Rubrik "Betriebliche Kinderbetreuung" umfassend über die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen des Förderprogramms informiert. Die Antragstellung auf Fördermittel erfolgt ebenfalls über diese Internetseite im Onlineverfahren.

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Darüber hinaus steht die Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 17 Uhr für  telefonische Beratungen unter der kostenlosen Rufnummer  0800 0000 945 zur Verfügung.

Mit dem am 25. Februar gestarteten Programm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung fördert das Bundesfamilienministerium bundesweit die Einrichtung von neuen, betrieblich unterstützten Kinderbetreuungsplätzen.