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22.10.2008

Förderprogramm des Bundes für betriebliche Kinderbetreuung wird erweitert

Am Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds können ab sofort alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe teilnehmen, die neue Betreuungsplätze für die Kleinkinder ihrer Beschäftigten schaffen. Außerdem unterstützt das Förderprogramm in Zukunft auch Hochschulen, die neue Betreuungsplätze für die Kinder ihrer Studierenden einrichten. Bisher war das Programm auf kleine und mittlere Unternehmen ausgerichtet. Ziel der Neuausrichtung ist es, mehr Beschäftigte und Studierende darin zu unterstützen, Familie und Beruf miteinander in Einklang zu bringen.

"Die wachsende Nachfrage größerer Betriebe und seitens der Hochschulen hat den Ausschlag dafür gegeben. Nun profitieren zusätzlich auch Studierende mit Kind und Beschäftigte größerer Unternehmen von den neuen Angeboten am Arbeitsplatz", erklärte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen.

Neu gefördert werden ab sofort zusätzlich:

  • Universitäten, die Betreuungsplätze für die Kinder ihrer Studierenden schaffen
  • Betriebe mit mehr als 1.000 Beschäftigten (bisherige Obergrenze: 1.000 Mitarbeiter)

Auf der Internetseite www.erfolgsfaktor-familie.de wird unter der Rubrik "Betriebliche Kinderbetreuung" umfassend über die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen des Förderprogramms informiert. Die Antragstellung auf Fördermittel erfolgt ebenfalls über diese Internetseite im Onlineverfahren

Hier können Sie sich weitere Dokumente zum Förderprogramm Betrieblich unterstütze Kinderbetreuung herunterladen.

Darüber hinaus steht die Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 17 Uhr für telefonische Beratungen unter der kostenlosen Rufnummer 0800 0000 945 zur Verfügung.

Die betrieblich unterstützte Kinderbetreuung in Deutschland wird für Eltern, Kinder und Unternehmen in Deutschland noch attraktiver.