Fokus auf kulturelle Bildung setzen – Förderanträge bis 31. März einreichen!
Seit Januar 2015 gilt im Kreis die neue Kulturförderrichtlinie, die bevorzugt kulturelle Bildungsprojekte in den Fokus stellt, doch bisher sind noch keine Anträge aus dem kulturellen Bildungsbereich im Landratsamt eingegangen, bedauerte Landrätin Petra Enders gestern in Ihrer Pressekonferenz. "Viele kulturell tätige Vereine klagen darüber, dass Sie kaum junge Mitglieder haben. Aber um junge Leute zu begeistern, muss man auch bereit sein, etwas zu tun! Unsere neue Richtlinie bietet die Möglichkeit Projekte mit jungen Menschen durchzuführen und diese für die Vereinsarbeit zu begeistern - nutzen Sie dieses Angebot." so Landrätin Petra Enders weiter.
Noch ist etwas Zeit um seine Projektidee auf Papier zu bringen denn die Anträge müssen bis Ende März im Landratsamt eingegangen sein. Zwei Akteure haben sich bereits über die neue Fördermöglichkeit informiert und wollen Anträge für kulturelle Bildungsprojekte einreichen, berichtete der Kulturbeauftragte Manuel Löffelholz, bei dem die Anträge einzureichen sind.
Kulturförderung im Ilm-Kreis - Was hat sich mit der neuen Richtlinie geändert?
Durch die ab 2015 wirksame Änderung der Kulturförderrichtlinie wird der Fokus auf kulturelle Bildungsprojekte gelegt: Ziel ist es, die existierenden kulturellen Angebote mit jungen Menschen zusammen zu bringen und junge Menschen frühzeitig in der Region (im Verein) zu verwurzeln. Dazu wurde in der Richtlinie ein neuer Förderzweck formuliert, der die Unterstützung kultureller Bildungsprojekte für und mit Kindern und Jugendlichen besonders hervorhebt. Grundlegend wurde zudem die Finanzierungsart von einer Fehlbetragsfinanzierung zu einer Festbetragsfinanzierung geändert, was den Verwendungsnachweis wesentlich vereinfacht. Weiterhin wurden die Förderhöhen geregelt, eine feste Antragsfrist zur besseren Planbarkeit der verfügbaren Mittel gesetzt und die Entscheidung über die Ausreichung der Fördermittel an den Ausschuss für Schule Kultur und Sport gebunden.
Die geänderte Richtlinie sowie Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf unserer Webseite unter www.ilm-kreis.de/kulturfoerderung.
Weitere Informationen erteilt Ihnen:
E-Mail: v.schmitt@ilm-kreis.de
Raum: 241
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V. i. S. d. P. Manuel Löffelholz, Büro Landrätin