Früherkennungs- bzw. Vorsorgeuntersuchungen für Kinder
Früherkennungsuntersuchungen helfen Entwicklungschancen für Kinder zu sichern. Bei den vom Kinder- oder Hausarzt durchgeführten Untersuchungen wird überprüft, ob sich ein Kind gesund und altersgerecht entwickelt. Je früher gesundheitliche Störungen erkannt werden, desto besser kann dem Kind geholfen werden.
Die Früherkennungsuntersuchungen sind für gesetzlich Krankenversicherte kostenlos und werden von Fachleuten dringend empfohlen.
Eltern sollten deshalb im Interesse ihres Kindes keinen der folgenden bundesweit einheitlichen Untersuchungstermine versäumen.
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Bundesweit einheitliche Untersuchungstermine (PDF, 10 kB)
Eltern sollten rechtzeitig einen Termin beim Kinderarzt oder Hausarzt ihrer Wahl vereinbaren. Die Ergebnisse der Untersuchung werden in ein Untersuchungsheft eingetragen.
Mit dem Ziel, die Motivation zur Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen weiter zu erhöhen, ist das Thüringer Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder beschlossen wurden.
Durch das Vorsorgezentrum für Kinder werden nunmehr alle Eltern von Kindern, für die eine Früherkennungsuntersuchung von der U3 an bevorsteht, rechtzeitig zur jeweiligen Früherkennungsuntersuchung schriftlich eingeladen.
Wenn eine Früherkennungsuntersuchung versäumt wird, werden die Eltern des betreffenden Kindes vom Vorsorgezentrum schriftlich erinnert, die betreffende U-Untersuchung innerhalb des dafür vorgesehenen Zeitfensters nachzuholen.
Wenn trotz Einladung und Erinnerung kein Untersuchungstermin wahrgenommen wird, meldet das Vorsorgezentrum das Versäumnis dieser U-Untersuchung an das zuständige Jugendamt.
Das Jugendamt ist im Rahmen seiner Aufgaben im Kinderschutz verpflichtet, über Möglichkeiten der gesundheitlichen und sozialen Förderung des Kindes zu informieren und Unterstützung anzubieten.
Deshalb nimmt bei versäumten Früherkennungsuntersuchungen das Jugendamt Kontakt zu den Eltern auf. Um Eltern und Kind persönlich kennenzulernen wird i. d. R. ein Hausbesuch durchgeführt. Dabei werden die Eltern noch einmal beraten und ggf. entsprechende Unter-stützungs- und Förderangebote aufgezeigt.
V. i. S. d. P. Manuel Löffelholz, Pressesprecher
Umsetzung des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen