Freilandhaltung landwirtschaftlicher Nutztiere (einschließlich Pferde)
Aufgrund zunehmender Anzeigen im Bereich der Freilandhaltung landwirtschaftlicher Nutztiere sind folgende Forderungen einzuhalten:
- Werden Tiere ganzjährig o. saisonal ganztägig im Freien gehalten, muss ein Witterungsschutz sowie ein trockener Liegebereich vorhanden sein.
- Während im Sommer oft ein natürlicher Witterungsschutz (z. B. Wald, Baum- oder Buschgruppen) reicht, ist im Winter ein künstlicher Witterungsschutz (z. B. Unterstand, Schutzhütte) erforderlich.
- Einzäunungen müssen eine größtmögliche Sicherheit für Mensch und Tier bieten.
- Defekte und unzureichende Zäune sowie Stacheldraht und Knotengitterzäune sind tierschutzwidrig.
- Weidestandorte, die im Winter oder bei Regen zu Matschkoppeln werden, sind für ganzjährige bzw. saisonal ganztägige Tierhaltung nicht geeignet.
- Es muss so viel trockene Fläche zur Verfügung stehen, dass alle Tiere sich schützen können.
- Alle Tiere müssen Zugang zu angemessenen Futter- und Wasserstellen haben.
- Futter und Wasser ist hygienisch einwandfrei anzubieten.
- Für artgemäße und qualitativ gute Fütterung ist zu sorgen.
Rechtliche Grundlagen im Bereich der Freilandhaltung sind die gültigen Leitlinien des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) von 1995 sowie der Novellierung des Tierschutzgesetzes (BMVEL 1998 und 2006), sowie die Leitlinien der Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz.
Für weitereführende Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes gern zur Verfügung.
Verantwortlich für die fachliche Richtigkeit der Forderungen:
Amtstierärztin
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
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V. i. S. d. P. Manuel Löffelholz, Pressesprecher