Gewährung von Kurzarbeitergeld und Einsatz von Maßnahmen zur öffentlich geförderter Beschäftigung zur Bewältigung der Hochwasserschäden
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie hat darüber informiert, dass Kurzarbeitergeld nach dem SGB III gewährt werden kann, wenn ein Arbeitsausfall vorliegt, der auf die aktuelle Hochwassersituation zurück zu führen ist.
Ebenfalls wurde darüber informiert, dass Arbeiten zur Bewältigung von Naturkatastrophen als Eingliederungsmaßnahmen nach § 16d SGB III bewertet werden. Kommunale Gebietskörperschaften als auch Träger arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen können an die zuständigen Jobcenter herantreten und solche Beschäftigungsmaßnahmen durchführen.
Den vollständigen Text finden Sie hier:
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Gewährung von Kurzarbeitergeld und Einsatz von Maßnahmen zur öffentlich geförderter Beschäftigung zur Bewältigung der Hochwasserschäden (PDF, 366 kB)
V. i. S. d. P. Eckhard Bauerschmidt, Büro Landrätin