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02.10.2026
Auf der Grundlage des § 74 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28.05.2019 wird beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) eine Schaukommission für das Gewässer 1. Ordnung „Gera“ 2. Teilabschnitt gebildet. Für die Durchführung der Schau an Gewässern 1. Ordnung ist das TLUBN zuständig. Mehr
01.10.2026
Auf der Grundlage des § 74 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28.05.2019 wird beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) eine Schaukommission für das Gewässer 1. Ordnung „Wilde Gera“ gebildet. Für die Durchführung der Schau an Gewässern 1. Ordnung ist das TLUBN zuständig. Mehr