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17.03.2008

Hausärztliche Versorgung im Ilm-Kreis

Die hausärztliche Versorgung im Ilm-Kreis ist prinzipiell gegenwärtig abgesichert, jedoch gibt es regionale Probleme in der Versorgung und die absehbare Entwicklung lässt weitere Regionen mit drohender Unterversorgung erkennen.

Unter diesen Aspekten werden bereits seit geraumer Zeit durch den Landrat und das Gesundheitsamt des Ilm-Kreises Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), dem Lan-desausschuss Ärzte und den Krankenkassen in Thüringen Gespräche geführt, wie dieser absehbaren Entwicklung entgegengewirkt werden kann.

Im Ilm-Kreis arbeiten zurzeit:

  • 10 niedergelassene praktische Ärzte
  • 53 niedergelassene Fachärzte für Allgemeinmedizin sowie
  • 3 angestellte Fachärzte für Allgemeinmedizin.

Der Bedarfsplan der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen weist für den Ilm-Kreis bei Zulassungsmöglichkeiten für Vertragsärzte bis zu einem Versorgungsgrad von 110 % gegenwärtig 9 offene Vertragsärzte für Hausärzte aus.

Der gegenwärtige IST-Versorgungsgrad liegt damit im Ilm-Kreis bei 97 %. Es wird von einer Unterversorgung in der Arztgruppe der Hausärzte bei einem Versorgungsgrad von unter 75 % ausgegangen.

21 Hausärzte des Ilm-Kreises sind zurzeit über 61 Jahre alt, so dass unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Führen einer Praxis bis zum 68. Lebensjahr möglich ist, eine weitere Entwicklung in Richtung Unterversorgung zu erwarten ist.

Dieses trifft insbesondere auf den Bereich Gräfenroda zu, da dort nach Auskunft der KV mehrere Ärzte angekündigt haben, ihre Praxen im Laufe des Jahres 2008 aufgeben zu wollen.

Als Gebiete mit drohendem Ärztemangel wurden von Seiten des Landesausschusses Ärzte und Krankenkassen in Thüringen des Weiteren die Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg", Ichtershausen und Arnstadt definiert.

In Kenntnis all dieser Umstände wurden durch den Landesausschuss am 10.10.2007 weit reichende Maßnahmen und Förderungen beschlossen. Die Maßnahmen sollen - neben den örtlichen Unterstützungsversuchen durch die Kommunen - helfen, die ärztliche Versorgung aufrecht zu erhalten und ärztlichen Nachwuchs zu gewinnen.

  1. Zu jedem behandelnden Patient über dem Bundesfachgruppendurchschnitt (848 Patienten) erhält der Hausarzt eine Pauschale in Höhe von 8,75 Euro / Quartal.
  2. Praxisneugründungen werden mit einer Investitionspauschale von maximal 30.000,- Euro gefördert. Die Laufzeit der Förderung beträgt maximal 20 Quartale bei der Auszahlung von 1.500,- Euro / Quartal. Sie ist an das Erreichen gewisser Mindestpatientenzahlen gebunden.
  3. Praxisgründungen werden zusätzlich durch zinslose Sicherstellungszuschläge mit Rückzahlungsverpflichtung in Höhe von 30.000,- Euro gefördert.
  4. Die Übernahme bestehender Vertragsarztsitze wird ebenfalls mit einer Investitionspauschale von 30.000,- Euro gefördert. Auch hier beträgt die Laufzeit maximal 20 Quartale bei der Auszahlung von 1.500,- Euro / Quartal bei Erreichen gewisser Mindestpatientenzahlen.
  5. Der Betrieb von Zweitpraxen wird ebenfalls mit 30.000,- Euro gefördert. Dies ist an Mindestsprechzeiten in der Zweitpraxis gebunden.
  6. Im Einzelfall und auf Antrag fördert der Landesausschuss mit maximal 1.500,- Euro / Quartal die Tätigkeit von Hausärzten, die das 65. Lebensjahr vollendet haben.

F. d. R. Rainer Zobel, Dezernet D2 und  Dr. Renate Koch, Amtsärztin

V. i. S. d. P. Sebastian Lenk, Pressesprecher