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25.08.2010
Hinweise - Inverkehrbringen von Bau- und Montageschäumen auf der Basis Methylendiphenyldiisocyanat (MDI)
Bau- und Montageschäume auf der Basis von MDI sind insbesondere in Bau- und Baustoffmärkten weit verbreitete Produkte, die sowohl an den privaten Endverbraucher als auch an den berufsmäßigen Verwender veräußert werden. Mit der neuen Legaleinstufung des Grundstoffes 4,4-Methylendiphenyldiisocyanat (MDI) ergeben sich für die Inverkehrbringer / Hersteller und Vertreiber / Händler gemäß § 3 und 5 der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) neue Pflichten.
V. i. S. d. P. Manuel Löffelholz, Pressesprecher