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23.07.2009
Hinweise zur Waldbewirtschaftung in NATURA 2000-Gebieten
Die sogenannten "Flora-Fauna-Habitat"- und die Vogelschutzgebiete bilden ein EU-weit zusammenhängendes ökologisches Schutzgebietsnetz, das als "NATURA 2000" bezeichnet wird. Der Schutz richtet sich sowohl auf bestimmte Lebensräume als auch auf spezielle Tier- und Pflanzenarten. In Thüringen bilden Wälder den Schwerpunkt dieses Schutzgebietsnetzes. Damit stehen die Waldbesitzer in den NATURA 2000-Gebieten in einer besonderen Verantwortung für die Erhaltung der biologischen Vielfalt.
In den NATURA 2000-Gebieten ist dafür Sorge zu tragen, dass die dort vorkommenden Waldlebensräume und Arten in einen günstigen Erhaltungszustand gehalten bzw. gebracht werden. Betroffene Waldbesitzer haben deshalb unbedingt das so genannte "Verschlechterungsverbot" zu beachten. Das heißt, dass Vorhaben, die die Erhaltungsziele erheblich beeinträchtigen könnten, untersagt sind. Hiervon ausgenommen sind Vorhaben, die auf Erheblichkeit bzw. Verträglichkeit geprüft und zugelassen sind. Durch eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes wurde der Umfang der zu prüfenden Vorhaben erheblich erweitert, so dass auch Tätigkeiten der üblichen forstlichen Waldbewirtschaftung in Verdacht geraten können, negative Wirkungen auf die NATURA 2000-Schutzgüter zu entfalten.
Eine solche Betrachtungsweise ist allerdings praxisfern und wird den überwiegend die Erhaltungsziele nicht beeinträchtigenden Maßnahmen bei einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft nicht gerecht. Um hierbei die Rechtssicherheit für die Waldbewirtschafter und die zuständigen Behörden zu verbessern, haben sich die oberste Forst- und Naturschutzbehörde in Thüringen auf die so genannte "Positivliste" geeinigt. Sie stellt dar, welche häufigsten forstlichen Maßnahmen im Rahmen der Regelvermutung keine erheblichen Beeinträchtigungen von NATURA 2000-Erhaltungszielen nach sich ziehen, insofern unbedenklich sind und keine Behördenbeteiligung erfordern (bzw. im Umkehrschluss, bei welchen Maßnahmen dies nicht pauschal zutrifft).
Die Positivliste dient als Bewirtschaftungshinweis zur Überbrückung des Zeitraums, bis NATURA 2000-Managementpläne bzw. Teilpläne erarbeitet sind. Die Positivliste ist im Internet unter der Adresse
http://www.thueringen.de/de/forst/waldoekologie/naturschutz/natura/content.html abrufbar. Für Fragen und weitergehende Informationen stehen die staatlichen Forstämter und die unteren Naturschutzbehörde der Landratsämter als Ansprechpartner zur Verfügung.
In den NATURA 2000-Gebieten ist dafür Sorge zu tragen, dass die dort vorkommenden Waldlebensräume und Arten in einen günstigen Erhaltungszustand gehalten bzw. gebracht werden. Betroffene Waldbesitzer haben deshalb unbedingt das so genannte "Verschlechterungsverbot" zu beachten. Das heißt, dass Vorhaben, die die Erhaltungsziele erheblich beeinträchtigen könnten, untersagt sind. Hiervon ausgenommen sind Vorhaben, die auf Erheblichkeit bzw. Verträglichkeit geprüft und zugelassen sind. Durch eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes wurde der Umfang der zu prüfenden Vorhaben erheblich erweitert, so dass auch Tätigkeiten der üblichen forstlichen Waldbewirtschaftung in Verdacht geraten können, negative Wirkungen auf die NATURA 2000-Schutzgüter zu entfalten.
Eine solche Betrachtungsweise ist allerdings praxisfern und wird den überwiegend die Erhaltungsziele nicht beeinträchtigenden Maßnahmen bei einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft nicht gerecht. Um hierbei die Rechtssicherheit für die Waldbewirtschafter und die zuständigen Behörden zu verbessern, haben sich die oberste Forst- und Naturschutzbehörde in Thüringen auf die so genannte "Positivliste" geeinigt. Sie stellt dar, welche häufigsten forstlichen Maßnahmen im Rahmen der Regelvermutung keine erheblichen Beeinträchtigungen von NATURA 2000-Erhaltungszielen nach sich ziehen, insofern unbedenklich sind und keine Behördenbeteiligung erfordern (bzw. im Umkehrschluss, bei welchen Maßnahmen dies nicht pauschal zutrifft).
Die Positivliste dient als Bewirtschaftungshinweis zur Überbrückung des Zeitraums, bis NATURA 2000-Managementpläne bzw. Teilpläne erarbeitet sind. Die Positivliste ist im Internet unter der Adresse
http://www.thueringen.de/de/forst/waldoekologie/naturschutz/natura/content.html abrufbar. Für Fragen und weitergehende Informationen stehen die staatlichen Forstämter und die unteren Naturschutzbehörde der Landratsämter als Ansprechpartner zur Verfügung.