Ilm-Kreis setzt landesweite Vorgabe zu 2G um
Zum 19. November 2021 tritt im Ilm-Kreis eine Ergänzung zur Allgemeinverfügung vom 18. November in Kraft, die auf ausdrückliche Weisung des Thüringer Gesundheitsministeriums erstellt wurde. Dabei handelt es sich um Regelungen für Beschäftigte im Ilm-Kreis, die in den genannten 2G-Bereichen tätig sind und keinen Impfnachweis bzw. keinen Nachweis der Genesung von Corona haben.
Die neue Anordnung des Ilm-Kreises lehnt sich im Wesentlichen an die vom Land vorgegebene Musterallgemeinverfügung an. Abweichend von den Landesvorgaben können Beschäftigte im Ilm-Kreis für eine Übergangszeit jedoch neben einem negativen PCR-Test auch einen aktuellen negativen Antigen-Schnelltest durch ein Testzentrum vorweisen, um ihrer Arbeit nachzugehen. Dabei handelt es sich um eine Übergangsregelung, die zunächst bis zum 24. November 2021 gilt. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt die Thüringer Corona-Verordnung. Zum 25. November soll eine neue Regelung des Landes Thüringen in Kraft treten. Eine Übersicht zu Testzentren im Ilm-Kreis finden Sie hier: Testzentren.
Die aktuelle Allgemeinverfügung finden Sie hier: Allgemeinverfügung Ilm-Kreis
V. i. S. d. P. Anke Roeder-Eckert, Büro Landrätin