Information zur Wegnahme von Tieren am 22. Juni 2008 in einer Ilmenauer Wohnung
Am 22.07.08 wurde von der Amtstierärztin Frau Hinke-Brückmann und einem Tiergesundheitskontrolleur des Landratsamtes ein Haus in Bahnhofsnähe in Ilmenau zwangsweise betreten. Die Polizei leistete dabei Amtshilfe.
Hintergrund war der dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises seit geraumer Zeit bekannte Umstand, dass hier unter tierschutzwidrigen Bedingungen Tiere gehalten wurden. Es wurde festgestellt, dass dies in fast allen Räumen der Wohnung der Fall war. Die Tiere waren teilweise sehr abgemagert, krank und von Flohbefall gekennzeichnet.
Insgesamt wurden ca. 60 Tiere vorgefunden:
- 17 Hunde
- 4 lebende und 2 tote Katzen
- 24 Vögel
- 15 Kleinsäuger
Teilweise musste die Öffnung der Räume durch die Polizei erfolgen.
Alle Tiere wurden durch das Veterinäramt vorübergehend in den Tierheimen Ilmenau und Arnstadt sowie im Schülerfreizeitzentrum Ilmenau untergebracht. Die Tierheime wurden beauftragt, unverzüglich die Tiere durch einen Tierarzt untersuchen zu lassen.
Gegenüber den Wohnungsinhabern wird alsbald ein gänzliches Tierhalteverbot angeordnet.
Die Wohnung wurde versiegelt. Zwei minderjährige Kinder wurden durch das Jugendamt einstweilig in Obhut genommen.
Bei der Kontrolle waren letztlich außer dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt und dem Jugendamt auch das Gesundheitsamt des Landkreises sowie das Ordnungsamt der Stadt Ilmenau und das Amtsgericht Ilmenau anwesend.
Das Veterinäramt hatte seit einiger Zeit die Vermutung, dass in dieser Wohnung unsaubere und unhygienische Zustände herrschen, hatte auch vor einigen Monaten Pferde aus dem Haushalt wegnehmen müssen, ein Viehhalteverbot ausgesprochen und auch einige Räume besichtigt.
Vom Ausmaß des jetzt vorgefundenen Zustands waren aber alle teilnehmenden Partei zutiefst überrascht.
Bis jetzt so massiv (wie eben nötig) gegen die weiteren Missstände vorgegangen werden konnte, war eine Reihe von formalen Schritten zu klären, denn das Betreten einer Wohnung gegen den Willen der Eigentümer bedarf längerer vorheriger Kontakte auf behördlichem Wege.
V. i. S. d. P. Dr. Michael Schaefer, Pressesprecher