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28.11.2008

Investitionszulage bis 2013 gesichert

Das Bundesministerium der Finanzen informiert:

Die Investitionsförderung in den neuen Ländern und Berlin ist weiterhin eines der zentralen Instrumente zur Förderung des Aufbaus der ostdeutschen Wirtschaft. Der Bundesrat unterstützt mit seiner Zustimmung am 28.11.2008 das Vorhaben der Bundesregierung, die Investitionszulage über das Jahr 2009 hinaus bis Ende 2013 beizubehalten.

Mit dem neuen Investitionszulagengesetz (InvZulG) 2010 schafft die Bundesregierung bereits frühzeitig Planungssicherheit für die Unternehmen. Zudem wird durch die steuerfreie Zulage ein Anreiz für eine stetige Investitionstätigkeit in den neuen Ländern geschaffen. Dies trägt auch zur weiteren Stabilisierung von Wachstum und Beschäftigung nachhaltig bei.

Die Investitionszulage unterstützt betriebliche Erstinvestitionsvorhaben des verarbeitenden Gewerbes, bestimmter produktionsnaher Dienstleistungen und im Beherbergungsgewerbe in den neuen Bundesländern und Berlin in den Jahren 2010 bis 2013. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine doppelt so hohe Förderung wie Großbetriebe. Allerdings wird die Förderung von dem derzeitig sehr hohen Niveau in den kommenden Jahren schrittweise abgesenkt werden. Dies entspricht den Bestrebungen der Bundesregierung, die Investitionszulage langfristig planmäßig auslaufen zu lassen und die Investitionsförderung auch in Ostdeutschland auf die im Grundgesetz verankerte Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zu konzentrieren.

Trotz der degressiven Ausgestaltung der Fördersätze werden aber voraussichtlich bis 2013 steuerfreie Zulagen in einer Größenordnung von rund 2,3 Milliarden Euro gewährt werden. Das Investitionsvolumen der Unternehmen liegt bei einem Vielfachen.

Weiterhin verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen in den neuen Bundesländern und Berlin
Quelle: Bundesministerium der Finanzen