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23.03.2009

Jahresbericht Gewerbebehörde 2009

Insgesamt steigt die Anzahl der Gewerbetreibenden weiterhin an, allerdings hält sich das Verhältnis zwischen Gewerbean- und -abmeldungen in 2008 fast die Waage. Die relativ hohe Anzahl der Ummeldungen deutet auf eine gewisse Fluktuation der Betriebe im Kreis hin aber auch darauf, dass die Gewerbetreibenden versuchen durch die Erweiterung ihrer Geschäftsfelder Kunden hinzu zu gewinnen und die wirtschaftlichen Ergebnisse der Betriebe zu verbessern. Bei den angegebenen Gründen werden mit 16 % wirtschaftliche genannt, real dürfte dieser Grund noch häufiger auftreten und den 74 % zuzurechnen sein, die keinerlei Angaben genannt haben.
Waren im Jahre 2004 6.589 Gewerbebetriebe (ohne die Stadt Ilmenau) angemeldet stieg deren Zahl 2008 auf insgesamt 6.836 Betriebe.

Nach der Anzahl der Betriebe ist dabei in den Dienstleistungsbranchen der größte Zuwachs zu verzeichnen. In den Branchen nehmen Handwerk und handwerksähnliche Betriebe vor dem Handel den größten Anteil ein. Damit haben diese Branchen erstmals seit mehreren Jahren die Platzierung getauscht. Dafür verantwortlich sind auch die durch Gesetzesänderung erleichterten Zugangsvoraussetzungen zu einer Anzahl von Gewerben, die vor der Änderung nur mit der Qualifikation als Handwerksmeister ausgeübt werden konnten.

Der Bereich Gaststätten kann mit 465 Betrieben im Vergleich zum Vorjahr (478) als relativ gleich bleibend angesehen werden.
Neben diesen wurden noch 504 gaststättenrechtliche Gestattungen für Vereine und Verbände (bis zum 30.11.2008), 198 Sperrzeitverkürzungen (2007 = 200) für Veranstaltungen im Freien und 34 Marktfestsetzungen (2007 = 38) für die Städte und Kommunen erteilt.

Im Bereich der Spielhallen und Aufstellung von Spielautomaten setzt sich die Stagnation der vergangenen Jahre fort. So sind im Kreis 136 Spielautomaten in Gaststätten und 102 in den 13 Spielhallen aufgestellt. Die erfolgten Veränderungen wegen Betreiberwechseln schlagen sich in den absoluten Zahlen nicht nieder.

Im Amt wurden die Kontrollen nach der Preisangaben-Verordnung in den letzten Jahren intensiviert. Dabei standen sowohl die eindeutige Zuordenbarkeit der Preise zu den Waren als auch die Nennung aller Preisbestandteile im Vordergrund. Es wurden 461 Betriebe überprüft (einschließlich Ilmenau) und als Folge 19 Verwarnungen ausgesprochen sowie 22 Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Entwicklung der Kontrollen in den letzten Jahren wird in Anlage 6 dargestellt. Dabei wurde festgestellt, dass die vorgenommenen Kontrollen zwar meist in Betrieben Wirkung zeigen, die bereits in der Vergangenheit kontrolliert wurden, durch die hohe Fluktuationsrate im Handel jedoch die Summe der zu ahndenden Verstöße annähernd gleich bleibt. Im Ergebnis von Gewerbeprüfungen mussten 54 Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

Jugendschutz

In Zusammenarbeit mit dem Jugendamt wurden 17 Anzeigen bearbeitet. Aus diesen resultierten:

  • 2 Verwarnungen mit Verwarngeld
  • 7 Bußgeldverfahren (davon eines gegen einen Gewerbetreibenden wegen Alkoholverkauf an Kinder
  • 6 Ermahnungsschreiben durch das Jugendamt

Ausblick:

  • Gaststättenrecht:

Seit dem 01.12.2008 gilt in Thüringen das Thüringer Gaststättengesetz (ThürGastG) vom 09.10.2008 und löst damit das bislang bundesweit geltende Gaststättengesetz ab.
Zur Ausübung des Gaststättengewerbes im stehenden Gewerbe (mit fester Betriebsstätte) wird keine Erlaubnis mehr benötigt. Das Gaststättengewerbe ist damit grundsätzlich erlaubnisfrei, zählt nun aber zu den überwachungsbedürftigen Gewerben, bei denen die persönliche Zuverlässigkeit des zukünftigen Gewerbetreibenden von der Gewerbebehörde überprüft wird.
Die Prüfung der räumlichen und ortsbezogenen Aspekte der Gaststätte entfällt und muss nun von den Betreibern mit den einzelnen Fachämtern im Vorfeld abgeklärt werden bzw. es sind die dazu erforderlichen Genehmigungen einzeln einzuholen.

Für die Vereine im Kreis dürfte von Interesse sein dass die so genannte Gestattung als kurzfristige Erlaubnis ersatzlos weggefallen ist und die überwiegende Mehrheit dieser Veranstaltungen auch nicht unter § 1 ThürGastG fällt (keine auf Dauer ausgerichtete Tätigkeit, also kein Gewerbe). Damit sind diese Veranstaltungen nach § 42 OBG (Ordnungdbehördengesetz) bei den Ordnungsbehörden der Kommune anzuzeigen. Diese ist dann auch für eventuelle Regelungen und Auflagen zuständig. Da die Bündelungsfunktion der Gewerbebehörde durch Wegfall der Erlaubnispflicht nicht mehr besteht und damit auch keine Auflagen zum Schutz Dritter im Vorfeld mehr erlassen werden können muss sich das Amt zukünftig darauf konzentrieren eventuellen Störungen, die von den Gaststättenbetrieben für die Nachbarschaft ausge-hen können, in Zusammenwirken mit den jeweiligen Fachämtern durch den nachträglichen Erlass von Anordnungen oder Einschränkungen zu begegnen. Dazu werden verstärkt Vor-Ort-Kontrollen in den Betrieben, auch zusammen mit anderen Behörden, erforderlich sein.

Bezüglich der Sperrzeit bleibt es auf Grund der Regelungen des ThürGastG dabei, das weiterhin die Gewerbebehörden für deren Genehmigung zuständig sind. Deshalb müssen Veranstalter zukünftig neben der Anmeldung nach § 42 OBG in der Gemeinde auch zusätzlich weiterhin zur Gewerbebehörde, wenn eine Sperrzeitverkürzung vorgesehen ist.

  • Neuregelungen bei den Schornsteinfegern
  • Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (DLR)

Die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie wird, auch wegen der Zeitvorgaben dazu, erhebliche Neuerungen für unser Amt mit sich bringen. Darin wird gefordert, dass sämtliche Erlaubnisverfahren für Niederlassungswillige aus den EU-Ländern elektronisch abgewickelt werden können und zwar wahlweise direkt über die zuständige Behörde oder aber die so genannte Einheitliche Stelle.
In Thüringen werden diese Funktion die Kammern übernehmen.
Weiterhin wurde eine Genehmigungsfiktion eingeführt. Das bedeutet dass Erlaubnisse als erteilt gelten, wenn die Behörde nicht binnen 3 Monaten über den vollständig vorliegenden Antrag entscheidet.
Gerade im Ordnungs- und Gewerbeamt mit den vielen verschiedenartigen Genehmigungstatbeständen wird der Umsetzungsprozess große Anstrengungen erforderlich machen.

V. i. S. d. P. Manuel Löffelholz, Pressesprecher