Jahresbericht des Jugendamtes
Das Thema Kinderschutz war auch im Jahr 2008 in aller Munde, gesetzliche Neuregelungen sind die politische Antwort auf schreckliche Todesfälle von Kindern. Diese Regelungen haben natürlich auch Auswirkungen auf die Arbeit der Jugendämter.
Immer dann, wenn vor allem Eltern ihren Pflichten nicht nachkommen, angebotene Hilfen nicht ausreichen oder angenommen werden und durch eine fachliche Einschätzung des Jugendamtes eine Gefährdungslage für das Kind / den Jugendlichen deutlich wird, sind die Mitarbeiterinnen des Sozialen Dienstes mit dem hoheitlichen Eingreifen gefordert.
Neben dem vermehrten Arbeitsumfang in diesem Bereich bedeutet dies einen enormen Zuwachs an Verantwortung, die auch eine immer wichtiger werdende Sorgfalt in der Dokumentation der erbrachten Leistungen erfordert. Letztlich muss jede Fachkraft im Sozialen Dienst jederzeit nachvollziehbar belegen, warum welche Entscheidung getroffen wurde, um so Handlungstransparenz gegenüber allen Beteiligten, aber auch gegenüber einer kritischen Öffentlichkeit sicherstellen zu können.
Die Tätigkeit des Jugendamtes ist in kritischen Einzelfällen immer ein Spagat zwischen der Hilfe für die Familie und der staatlichen Kontrolle der Familie.
Die Anzahl der Meldungen im Jahr 2008 auf eventuelle Vernachlässigung bzw. Kindeswohlgefährdung aus der Bevölkerung und von Dritten erreichte einen neuen Höchststand. Wurde in den Vorjahren jährlich ca. 50 - 60 Meldungen nachgegangen, so waren es im Jahr 2008 insgesamt 163 registrierte Meldungen. Der zeitliche Arbeitsaufwand beträgt pro Meldung ca. vier Stunden.
Die Rufbereitschaft (für die Zeit nach Dienstschluss im Jugendamt) wurde in den letzten 12 Monaten nach eigenen Erfassungen ca. 100 Mal in Anspruch genommen. Die Inanspruchnahme erfolgte meistens nachts oder an den Wochenenden. Die Anzahl der Inobhutnahmen war mit 93 Kindern / Jugendlichen so hoch wie noch nie im Ilm-Kreis.
Aber auch in den anderen Bereichen der Jugendhilfe war das Jahr 2008 geprägt von vielen Neuerungen und Entwicklungen.
Zum 01.01.2008 trat die große Unterhaltsrechtsreform in Kraft. Damit verbunden war die Einführung des Mindestunterhaltes und die Änderung der Rangfolge bei den Unterhalts-berechtigten. Dies machte eine Prüfung aller durch das Jugendamt geführten Beistandschaften (zum Stichtag 31.12.2008 insgesamt 224) von Amts wegen notwendig. Infolge dessen stieg die Anzahl der Unterhaltsberatungen nach § 18 SGB VIII deutlich an.
Im Verlaufe des Jahres 2008 trat weiter das Gesetz zur Klärung der Vaterschaft zum 01.04.2008 in Kraft und kurz darauf das Gesetz zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft zum 01.06.2008.
Dann am Jahresende 2008 bedurfte es insbesondere im Sachgebiet Wirtschaftliche Hilfen / Unterhalt erneut großer Anstrengungen, um die Änderung des Kindergeldes zum 01.01.2009 (beschlossen im Bundesrat am 19.12.2008) noch umzusetzen. 886 neue Änderungsbescheide im Unterhaltsvorschuss und damit verbundene Zahlungen wurden demzufolge am 22. / 23.12.2008 noch realisiert. Pflegegeldzahlungen wurden an die neue Kindergeldhöhe angepasst, Kostenbeiträge neu überrechnet, Erstattungsersuchen angepasst usw..
Auch für den Bereich der Stützung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen war es ein schwieriges Jahr. Es gab nicht nur die langen krankheitsbedingten Ausfälle, die mit der Unterstützung durch andere Kollegen und Kolleginnen versucht wurden zu kompensieren, sondern auch Änderungen beim Kindergeld, beim Kinderzuschlag, beim Wohngeld und auch beim Eckregelsatz, die die Berechnungen immer wieder beeinflussten und berücksichtigt werden mussten.
In der Entwicklung der Struktur der Jugendhilfe in unserem Kreis war es ebenso ein besonderes Jahr.
Im Herbst 2007 erhielt der Ilm-Kreis unter Federführung des Jugendamtes den Zuschlag für das Bundesprogramm "Vielfalt tut gut". Dieses Programm führte im Jahr 2008 zu vielfältigen Projekten für junge Menschen im Ilm-Kreis (20 Projekte), die mit insgesamt 137.200 Euro Bundesmitteln finanziert wurden. Dem Jugendamt obliegt hierbei von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis die sehr umfangreiche Mittelbewirtschaftung als zusätzliche Aufgabe. Der bereits 2007 gegründete Begleitausschuss war aktiv in die Entscheidungsfindung über die Inhalte und Auswahl der Projekte einbezogen.
Das ganze Jahr 2008 dauerte die Vorbereitungsphase des neuen Jugendhilfeprojektes zur Integration von Schulverweigerern. Letztendlich gelang es dem Jugendamt, dieses mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanzierte Projekt dann am Jahresanfang 2009 starten zu lassen.
Das im November errichtete Kinderschutzzentrum "Baumhaus" konnte sich im Jahresverlauf nicht etablieren und brachte für das Jugendamt leider nicht die erhoffte Unterstützung und Entlastung. Auch die damit angestrebten präventiven Angebote kamen nicht zur Umsetzung.
Dafür wurde durch eine Mitarbeiterin des Jugendamtes ein Elternkurs organisiert und durchgeführt.
Im Bereich des Sozialen Dienstes waren u. a. noch die Einführung des Cochemer Modell in familiengerichtlichen Verfahren sowie die gesetzlichen Neuregelungen im Familienrecht Thema.
Der Höhepunkt im Bereich der Jugendarbeit war sicherlich die Erarbeitung und Beschlussfassung zum Kinder- und Jugendförderplan 2009 - 2012, den alle Fraktionen im Kreistag mitgetragen haben. Die erstmalige Installierung von Schulsozialarbeitern an insgesamt 10 Schulen des Ilm-Kreises ist der Versuch, die Schüler dort zu erreichen, wo sie mit einem möglichst erfolgreichen Schulabschluss eine wichtige Grundlage für ihr weiteres Leben gestalten. Dieser vorbildliche Ansatz zur besseren Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe muss nun im Jahr 2009 mit Leben erfüllt werden.
Im 2. Halbjahr 2008 war die Verwaltung mit der Umsetzung des beschlossenen Jugendförderplanes betraut. Der Abschluss von 31 Vereinbarungen und eine Vielzahl von Gesprächen mit Trägern, Schulen usw. stand auf der Tagesordnung und wird am Jahresanfang 2009 fortgesetzt.
Auch wenn das Kinderförderungsgesetz erst zum 01.01.2009 in Kraft getreten ist, so hat allein der in den nächsten Jahren anvisierte Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ab dem ersten Lebensjahr das Jugendamt bereits intensiv im Sommer 2008 gefordert. Es galt ca. 2,4 Mio. Euro Bundesmittel für Baumaßnahmen an Kindertageseinrichtungen auf die Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften zu verteilen. Dem gegenüber standen Gesamtanträge in Höhe von fast 5 Mio. Euro für die Jahre 2008 - 2013.
Außerdem wurde im August 2008 der Thüringer Bildungsplan für die Kindertageseinrichtungen in Thüringen offiziell eingeführt. Für die Implementierung des Bildungsplanes in den kommunalen Kindertageseinrichtungen und bei einigen freien Trägern ist das Jugendamt verantwortlich. Dafür wurde Ende Oktober eine Mitarbeiterin (Rückkehr aus Elternzeit) beauftragt. Die Stelle wird vom Land bezahlt. Im November und Dezember 2008 erfolgten u. a. Fortbildungen, Konzepterarbeitung und Vorbereitung der Implementierung für das Jahr 2009.
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Arbeitsbericht des Jugendamtes 2008 (PDF, 126 kB)
V. i. S. d. P. Manuel Löffelholz, Pressesprecher