Landratsamt setzt Einzug der Hortgebühren aus
Die Thüringer Landesregierung erwägt aufgrund der aktuellen Schulschließungen den Erlass der Hortgebühren ab dem 1. Januar 2021. „Diese Entscheidung begrüße ich, denn sie bringt für viele Familien eine wichtige Entlastung in schwierigen Zeiten“, sagt Landrätin Petra Enders. Der Ilm-Kreis setzt deshalb ab Februar 2021 die Einziehung der Hortgebühren per Lastschrift aus.
Ab Februar 2021 setzt der Ilm-Kreis die Einziehung der Hortgebühren per Lastschrift aus. Das betrifft in diesem Fall die Hortgebühren für die Monate Januar und Februar. Selbstzahler*innen müssen folglich nicht mehr überweisen. „Sind die Grundschulen zu, findet auch keine Hortbetreuung statt. Es ist nur richtig vom Land, die dafür zu zahlenden Gebühren auch den Familien, die keine Notbetreuung in Anspruch nehmen, zu erlassen“, sagt Landrätin Petra Enders.
„Sollte pandemiebedingt unverändert auch weiterhin keine Hortbetreuung an den Grundschulen des Landkreises gegeben sein, würde das Aussetzen des Gebühreneinzuges ab März für den jeweils aktuellen Monat fortbestehen“, kündigt Petra Enders weiterhin an.
Im Januar 2021 wurden bereits Hortgebühren per Lastschriftverfahren eingezogen. „Diese Monatsbeträge wurden noch für die Monate November und Dezember 2020 erhoben“, erklärt Petra Enders. Sie bleiben insofern unberührt. „Doch auch im Dezember 2020 schlossen die Grundschulen schon und ein Hortangebot war nicht möglich. Deswegen mache ich mich beim Land dafür stark, dass auch für diesen Monat die Hortgebühren erlassen werden.“
Zur Verrechnung oder Erstattung zu viel gezahlter Gebühren, beispielsweise bei eigener Überweisung oder per Dauerauftrag, informiert das Landratsamt noch zum gegebenen Zeitpunkt.
Der Landkreis setzt vorerst den Einzug der Hortgebühren aus.
V. i. S. d. P. Doreen Huth, Büro Landrätin