Mitteilungen des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes
Aus gegebenem Anlass werden die Besitzer bzw. Halter von Enten oder Gänsen in Freilandhaltungen darauf hingewiesen, dass nach der Geflügelpestverordnung (in der derzeit gültigen Fassung vom 18. Oktober 2007) vierteljährlich eine virologische Untersuchung dieser Tiere auf das Geflügelpest-Virus erfolgen muss.
Anstelle dieser Untersuchung kann der Tierhalter Enten und Gänse zusammen mit Hühnern oder Puten halten, soweit die Hühner oder Puten dazu dienen, die Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest in den Bestand frühzeitig zu erkennen. Dabei ist besonders auf die erforderliche Anzahl von Hühnern oder Puten nach Geflügelpest-Verordnung zu achten:
Erforderliche Anzahl von Hühnern oder Puten nach Geflügelpest-Verordnung
Ferner hat der Tierhalter jedes verendete Stück Geflügel in einem vom Veterinäramt bestimmten Labor unverzüglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen.
Die gemeinsame Haltung von Enten oder Gänsen zusammen mit Hühnern oder Puten ist umgehend beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Ilm-Kreises zu beantragen!
Mitteilung an alle Halter von Rindern, Schafen und Ziegen über die Fortführung der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit
In Deutschland besteht für Halter von Rindern, Schafen und Ziegen die Pflicht, ihre Tiere ab einem Alter von 3 Monaten gegen das Virus der Blauzungen-Krankheit impfen zu lassen (EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung in der Fassung vom 9. April 2009) und im Abstand von 12 Monaten die Impfung zu wiederholen.
Tiere, die bereits in diesem Jahr geimpft wurden, sind demzufolge erst wieder im Frühjahr 2010 nachzuimpfen. Die Impfung führen wie bisher die praktizierenden Tierärzte durch, an die Sie sich als Tierhalter zu wenden haben.
Neu ist, dass der Tierhalter ab sofort sowohl die Kosten für die Impfleistung als auch für den Impfstoff selbst übernehmen muss, da seit 01.07.2009 eine zugelassene Vakzine durch die Tierärzte bezogen werden kann.
Der Tierhalter ist ferner verpflichtet, die durchgeführte Impfung seiner Tiere dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Ilm-Kreises innerhalb von 7 Tagen unter Angabe seiner Registriernummer, des Datums der Impfung, des verwendeten Impfstoffes sowie der Ohrmarkennnummer der Tiere zu melden. Dazu werden durch die Tierärzte nach erfolgter Impfung entsprechende Vordrucke ausgehändigt.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt wird die Einhaltung der Impfpflicht überprüfen und Vergehen konsequent ahnden.