Neu: Wertgutscheine für Flüchtlinge
Die Ausländerbeauftragte des Ilm-Kreises, Frau Dr. Heidrun Wedig, informiert darüber, dass ab 15.02.2008 Wertgutscheine das bisher bestehende Chipkartensystem bei der Leistungsgewährung der Flüchtlinge ablösen.
Die Wertgutscheine werden erstmalig im Ilm-Kreis ausgegeben und sind zunächst vom 15.02.2008 bis 29.02.2008 gültig. Für die Folgemonate besitzen sie dann eine Gültigkeitsdauer von einem Monat.
Die Gutscheine werden in verschiedenen Werthöhen ausgereicht und können nun in insgesamt sieben größeren Märkten im Kreisgebiet eingelöst werden.
Berechtigte Flüchtlinge (§ 3 Asylbewerberleistungsgesetz) erhalten zu den Wertgutscheinen ihr Taschengeld bar ausgezahlt.
Informationen zur Umstellung ergingen bereits an die Leistungsbezieher. Dabei wurde die Neuerung und vor allem die Erweiterung um zwei Märkte als äußerst positiv aufgefasst.
V. i. S. d. P. Sebastian Lenk, Pressesprecher