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15.12.2010

Notzeit für Wildtiere ausgerufen

Die untere Jagdbehörde des Ilm-Kreises ruft die "Notzeit" für Wildtiere aus und ordnet allen Jagdausübungsberechtigten an, ihrer Verpflichtung zur Wildfütterung nachzukommen.
Angesichts der extremen Witterungslage wird für den Ilm-Kreis bis auf Widerruf die "Notzeit" gemäß § 12 der Thüringer Verordnung zur Ausführung des Thüringer Jagdgesetzes bestätigt. Die Mitarbeiter der unteren Jagdbehörde machen in diesem Zusammenhang die Jagdausübungsberechtigten auf die Verpflichtungen aus dem Jagdgesetz aufmerksam: Gemäß § 43 (4) Thüringer Jagdgesetz ist der Jagdausübungsberechtigte verpflichtet, in der Notzeit für angemessene naturnahe und ausgewogene Wildfütterung zu sorgen und die dazu erforderlichen Fütterungsanlagen zu unterhalten.

V. i. S. d. P. Manuel Löffelholz, Pressesprecher