Prüfung zur Erlangung des ersten Fischereischeins
Die untere Fischereibehörde führt am Sonnabend, dem 06. Dezember 2008, eine Fischerprüfung zur Erlangung des ersten Fischereischeines durch.
Der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung ist spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin bei der unteren Fischereibehörde des Ilm-Kreises in 99310 Arnstadt, Ritterstraße 14, einzureichen.
Minderjährige Antragsteller haben die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters dem Antrag beizulegen.
Jeder Antragsteller hat seinem Antrag einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem von den anerkannten Fischereiverbänden durchgeführten Vorbereitungslehrgang zur Fischerprüfung beizufügen.
Untere Fischereibehörde des Ilm-Kreises