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24.07.2023

Tipps der Unteren Naturschutzbehörde zu Landschildkröten

Die sommerlichen Temperaturen machen Landschildkröten besonders munter und agil. Leider bedeutet das auch, dass sie manchmal aus ihren Gehegen ausbrechen und sich auf Wanderschaft begeben. In den letzten Wochen hat die Untere Naturschutzbehörde des Ilm-Kreises vermehrt Meldungen von entlaufenen oder gefundenen Landschildkröten erhalten. Um zu vermeiden, dass die gepanzerten Freunde verloren gehen, hier einige Tipps:

  • Freigehege sind regelmäßig auf mögliche Schlupflöcher oder Kletterhilfen an der Umzäunung. Oft genügt schon ein Stein, um dem Tier das Überklettern zu ermöglichen. Besonders ist auf die Ecken zu achten, die gern von Schildkröten überwunden werden. Auch auf Untergrabungen sollte kontrolliert werden, insbesondere bei der Haltung von Vierzehenschildkröten.
  • Fotodokumentationen der Schildkröte sollten auf dem neuesten Stand gehalten werden. Hilfreich sind Fotos von der Ober- und Unterseite des Panzers sowie von markanten Merkmalen der eigenen Schildkröte. Diese können bei einer Suche oder Identifizierung sehr hilfreich sein.
  • Hat die Schildkröte ein Gewicht von mindestens 500 Gramm ist auch die Kennzeichnung mit einem Transponder möglich. Hier ist zu beachten, dass die Änderung der Kennzeichnungsmethode von Fotodokumentation auf Transponder bei der unteren Naturschutzbehörde zu melden ist, da bei streng geschützten Arten die EG-Vermarktungs­bescheinigung entsprechend geändert werden muss. Transponder für streng geschützte Arten sind vom Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) oder dem Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz e.V. (BNA) zu beziehen. 

Sollte die Schildkröte trotzdem entlaufen, ist schnelles Handeln gefragt. Zu informieren sind folgende Stellen:

  • die untere Naturschutzbehörde des Ilm-Kreises: U. Nüßler, u.nuessler@ilm-kreis.de,  Telefon: 03628 738 676
  • die Tierheime der Umgebung. Dort kann nachgefragt werden, ob jemand eine Schildkröte gefunden oder abgegeben hat.

Wer eine Landschildkröte findet, wird gebeten, den Fund unter Angabe des Fundortes und Zeitpunktes bei den oben genannten Stellen zu melden.

V. i. S. d. P. Anke Roeder-Eckert, Büro Landrätin