Stand Pandemiegeschehen im Ilm-Kreis, 29. Oktober 2021
Der Ilm-Kreis hat heute mit einer 7-Tage–Inzidenz von 362 den höchsten jemals gemessenen Wert in der gesamten Corona-Pandemie erreicht. Nach wie vor sind dabei trotz der gegenwärtigen Herbstferien die allermeisten Infektionen dem schulischen Bereich sowie dem damit verbundenen engsten persönlichen Umfeld zuzuordnen. Der Freistaat Thüringen fordert weitere Maßnahmen, also eine Anpassung der geltenden Allgemeinverfügung. Dazu sind wir in Abstimmung.
Der Arbeitsanfall im Gesundheitsamt des Ilm-Kreises ist dementsprechend jenseits der Belastungsgrenze. Um dennoch eine möglichst zeitnahe Bearbeitung dieser enormen Fallzahlen zu ermöglichen, erhöht das Landratsamt kontinuierlich und aufgabenbezogen den Personaleinsatz in der Pandemiebekämpfung. Vor allem werden momentan vorrangig die getesteten Personen informiert und entsprechende Kontakte in sensiblen Bereichen wie bspw. Kinder- oder Pflegeeinrichtungen ermittelt, um eine weitere oder unkontrollierte Verbreitung von Infektionen zu unterbinden.In diesem Zusammenhang bitte ich um Verständnis dafür, dass es gegenwärtig bei der Kontaktaufnahme insbesondere im Bereich des Gesundheitsamtes kapazitätsbedingt zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann.
Da sich die aktuellen Fälle im Wesentlichen dem schulischen Umfeld zuordnen lassen, ging das Landratsamt davon aus, die geltende Allgemeinverfügung vom 07.10.2021 nicht gesondert an die zwischenzeitlich erreichte Warnstufe 3 des Thüringer Frühwarnsystems anpassen zu müssen. Alle pandemiebedingten Maßnahmen in Schulen und auch Kindergärten, die ebenfalls einen gewissen Schwerpunkt des Fallaufkommens darstellen, sind nach geltender Rechtslage im Freistaat Thüringen ausschließlich dem Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vorbehalten. Der Ilm-Kreis hat also in diesen Einrichtungen, in denen aus Sicht des Landratsamtes Maßnahmen ergriffen werden müssten, keinerlei Anordnungs- oder Regelungsmöglichkeiten. Andere Bereiche des öffentlichen Lebens spielen bislang beim Infektionsgeschehen eher eine untergeordnete Rolle, was sich jedoch auch jederzeit ändern kann und genau beobachtet wird.
Inzwischen hat das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie dem Ilm-Kreis die Weisung erteilt, dass nun doch die Allgemeinverfügung in folgenden Punkten anzupassen ist:
1. Testpflicht, ggf. in Abhängigkeit der Teilnehmerzahl, bei nichtöffentlichen Veranstaltungen;
2. Beschränkung der Teilnehmerzahl bei öffentlichen und ggf. nichtöffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bzw. Erweiterung von Anzeige- und Genehmigungspflichten für solche Veranstaltungen;
3. Ausweitung der Maskenpflicht für Orte, an denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht oder nur schwer eingehalten werden kann.
Die neuen Regelungen müssen vor Inkrafttreten erst mit dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie abgestimmt werden. Wie genau diese Regelungen letztendlich im Detail aussehen werden ist also jetzt noch nicht vorhersehbar. Das Ergebnis der Abstimmungen mit dem Ministerium erwarte ich in der ersten Hälfte der nächsten Woche und bitte hiermit die Einwohnerinnen und Einwohner des Ilm-Kreises, sich auf die möglichen Veränderungen einzustellen.
K. Tischer, Beigeordneter
V. i. S. d. P. Melanie Tippel, Büro Landrätin