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25.01.2010

Statistik 2009 der Kfz-Zulassungsstelle

1. Arbeitsschwerpunkte:

Im Sachgebiet werden alle Angelegenheiten für die Inbetriebnahme von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr bearbeitet. Insbesondere werden die hierfür erforderlichen Zulassungsdokumente für die Fahrzeuge erstellt unter Beachtung folgender gesetzlicher Vorschriften:

  • des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Verbindung mit der Straßenverkehrsordnung (StVO),der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) sowie der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV),
  • den Bestimmungen der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV),
  • den Bestimmungen des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG),
  • den Bestimmungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) sowie
  • den Bestimmungen zum Bundes-Emissionsschutzgesetz.

Der Bestand an zugelassenen Kraftfahrzeugen ist im Vergleich zum Vorjahr 2008 nahezu gleich geblieben. Es ist insgesamt ein geringer Anstieg (ca. 7 %) bei der Anzahl der Geschäftsvorfälle zu verzeichnen, wobei aber anzumerken ist, dass sich die quantitativen und qualitativen Anforderungen für die Bearbeitung der Geschäftsvorfälle weiter gesteigert haben und die Verlagerung zu komplexeren Geschäftsvorfällen weiter anhält.
Die Arbeitsbelastung ist durch das Konjunkturpaket II - insbesondere durch die Gewährung der Abwrack- / Umweltprämie - im Vergleich zum Vorjahr 2008 angestiegen.

2. Aufgaben:

  • Prüfung von Antragsunterlagen auf Vollständigkeit und Korrektheit
  • Prüfung von Vertretungs- und Verfügungsbefugnis im Zulassungsverfahren
  • computertechnische Verarbeitung der zulassungsrelevanten Daten
  • Führung und Berichtigung des Fahrzeugregisters
  • Erstellung und Ausfertigung von Zulassungsdokumenten
  • Ausstellen von Ersatzpapieren bei Verlust, Diebstahl u. ä.
  • Zuteilung von amtlichen Kennzeichen
  • Zuteilung von besonderen Kennzeichen (Kurzzeit-, Ausfuhrkennzeichen)
  • Erteilung von Betriebserlaubnissen und Einzelgenehmigung nach EG-FGV
  • Verarbeitung von Mitteilungen externer Zulassungsstellen
  • Auskünfte von Halterdaten im Wege der Amtshilfe auch innerhalb der EU
  • Verarbeitung von Versicherungsmitteilungen manuell und elektronisch
  • Durchführungen von Maßnahmen bei fehlendem Haftpflichtversicherungsschutz
  • Durchführungen von Maßnahmen bei Steuerschulden
  • Archivierung von Zulassungsdokumenten und Fahrzeugakten
  • Aufforderungen wegen Änderungen von Halter- und Fahrzeugdaten
  • Beratung und telefonische Auskunftserteilung in Zulassungsfragen mit
    • Fahrzeughaltern, Versicherungsnehmern,
    • Gewerbetreibenden im Bereich Kfz-Handel,
    • Polizeidienststellen und Ordnungsbehörden im In- und Ausland,
    • der oberen Verkehrsbehörde (Landesverwaltungsamt als Fachaufsicht und Widerspruchsbehörde),
    • amtlich anerkannten Sachverständigen und technischen Prüfstellen,
    • Verwaltungs- und Meldebehörden bundesweit,
    • Kraftfahrtbundesamt in Flensburg (Zentrales Fahrzeugregister) und
    • Versicherungsunternehmen.
  • Prüfung und Erteilung von bauartbedingten Ausnahmegenehmigungen nach der StVZO
  • Prüfung und widerrufliche Erteilung von roten Dauerkennzeichen zur gewerblichen Nutzung
  • Prüfung und Erteilung von roten Dauerkennzeichen für Oldtimer
  • Bearbeitung von Widersprüchen im Verwaltungsverfahren
  • Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen im Bereich der Kfz-Zulassung
    • Durchführung von Hausbesuchen,
    • Außerbetriebsetzung von Kfz von Amts wegen und
    • Amtshilfen für andere Zulassungsbehörden.

V. i. S. d. P. Manuel Löffelholz, Pressesprecher