Trinkwasser ist Lebensmittel Nr. 1
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV2001) wurde am 21. Mai 2001, BGBl I 2001 novelliert. Die Verordnung stellt eine Umsetzung der EG-Richtlinie "über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch" in nationales Recht dar. In § 1 der TrinkwV heißt es konkret: "Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit [...] zu schützen."
Die Überwachung der Einhaltung dieser Gesetzlichkeit ist eine Pflichtaufgabe des Gesundheitsamtes im Landkreis.
Dabei werden verschiedene Trinkwasserversorgungsanlagen kontrolliert:
- Zentrale Wasserversorgung mit Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung und Verteilung
(vorrangig in den Städten und Gemeinden) - Einzelwasserversorgungsanlagen, für Objekte, die nicht an die zentralen Anlagen
angeschlossen werden (Gaststätten im Außenbereich oder Lebensmittel- und
Landwirtschaftsbetriebe) - Ersatz- und Notwasserversorgungsanlagen oder auch öffentliche Laufbrunnen
- Hausinstallationsanlagen in öffentlichen Gebäuden (Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Schulen und
Pflegeeinrichtungen)
Welche Inhaltsstoffe des Trinkwassers werden überwacht?
- Mikrobiologie (Vorhandensein von Krankheitserregern)
- chemische Stoffe, die gesundheitliche Bedeutung besitzen (z. B. Nitrat, Pflanzenschutzmittel)
und die sich auch nach der Trinkwasser-Aufbereitung im Leitungsnetz noch verändern können
(z.B. Schwermetalle Pb, Ni, Cu) - Indikatorparameter (nicht gesundheitsschädlich aber die Wasserqualität verändernd à u. a.
Braunfärbung durch Eisen, unästhetisches Erscheinungsbild, pH-Wert)
Insgesamt sind 49 Parameter gesetzlich geregelt.
Situation im Ilm-Kreis:
Wasserversorgungsunternehmen bzw. Anlagenbetreiber:
- Wasser- / Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung
- Wasser- und Abwasserverband Ilmenau
- Wasser- und Abwasserzweckverband Obere Gera
- Stadtwerke Erfurt Gruppe ThüringenWasser GmbH
- Thüringer Fernwasserversorgung (Talsperre Ohra)
- Fernwasserversorgung Südthüringen (Talsperre Schönbrunn)
- Privatbesitzer von Wasserversorgungsanlagen
Objektübersicht aller Anlagen im IK, die einer gesundheitlichen Überwachung unterliegen:
- zentrale Trinkwasserversorgung: 237 Anlagen, davon 114 zur Trinkwassergewinnung und
- aufbereitung sowie 123 Ortsnetze in den Städten und Gemeinden
- Eigenwasserversorgung mit Abgabe an weitere Nutzer (an Dritte): 34 Anlagen (u. a. Campingplätze, Brauereien, Milcherzeuger, Gaststätten)
- Hausinstallationen: 229 Anlagen
- öffentliche Laufbrunnen und Schwimmbadversorgungen: 60 Objekte
Überwachung der Wasserqualität:
Trinkwasseranalysen werden im Rahmen der Überprüfung der Wasserversorgungsanlagen durch das Gesundheitsamt sowie durch den Anlagenbetreiber als Eigenkontrolle durchgeführt. Umfang und Häufigkeit der Eigenkontrollen sowie die Auswahl des Labors sind jährlich zwischen Versorgungsunternehmen und Überwachungsbehörde erneut festzulegen. Alle Analysenergebnisse werden zeitnah dem Gesundheitsamt auch elektronisch übermittelt und per Computer ausgewertet. Störungen in der Wasserversorgung oder eine festgestellte Grenzwertüberschreitung der Wasserinhaltsstoffe werden sofort (Bereitschaftsdienst) bearbeitet und die Überwachung der spezifischen Gefährdungslage angepasst.
Ergebnisse der Trinkwasseruntersuchungen im Jahr 2008:
Zentrale Trinkwasserversorgung:
- 929 Analysen wurden an 207 Anlagen entnommen; darin sind 154 amtl. Analysen enthalten
- 12.727 Parameteruntersuchungen zeigten 69 Überschreitungen auf; dies entspricht 0,5 % Beanstandung, wobei gesundheitliche Gefährdungen nicht aufgetreten sind
Einzelversorgung:
- 37 Analysen wurden an 22 Anlagen entnommen; darin sind 5 amtl. Analysen enthalten
- 590 Parameteruntersuchungen zeigten 21 Überschreitungen auf; dies entspricht 3,5 % Beanstandung, wobei auch hier Indikatorparameter vorrangig für die Grenzwertüberschreitung verantwortlich sind
Hausinstallation in öffentlichen Gebäuden:
- 117 Analysen wurden an 66 Anlagen entnommen; darin sind 113 amtl. Analysen enthalten
- Beanstandet wurde 1 % der untersuchten Parameter (keine Gesundheitsgefährdung)
Seitens des Gesundheitsamtes werden auch Trinkwasserproben aus Leitungssystemen nach Neubau oder wesentlichen Änderungen in der Installation entnommen und am Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (TLLV Bad Langensalza) untersucht. Hier wurden im Jahre 2008 132 Proben entnommen.
Die Trinkwasserqualität im Ilm-Kreis wird durch das Gesundheitsamt als gut bis sehr gut eingeschätzt. Auch wenn die Wasserhärte vom Bürger oft kritisch gesehen wird, ist diese aus gesundheitlicher Sicht kein Widerspruch, denn Calcium und Magnesium sind lebenswichtige Mineralien. (siehe auch Info des BGW im Anhang).
Kritische Anmerkung:
Die TrinkwV2001 steht in der Kritik, den Betreibern von Wasserversorgungsanlagen überzogene Untersuchungspflichten aufzuerlegen. Im Hinblick auf das Schutzziel der TrinkwV, Wasser gebundene Infektionen bei den Verbrauchern auszuschließen, sind die Untersuchungen jedoch notwendig. Manche dagegen misstrauen den Untersuchungen und halten die Überwachung für zu lasch. Viele Menschen weichen auf abgefüllte Mineralwässer aus, wobei diese nach anderen Kriterien untersucht und überwacht werden.
Auch eine vermeintliche zusätzliche Reinigung des Leitungswassers durch spezielle Filter hat gezeigt, dass diese in der Regel weniger nutzbringend als gefährlich sein kann, da sich bei zu langem Betrieb im Filtermaterial bakterielle Belastungen aufbauen können. Allenfalls eine Wasserenthärtung durch Kleinaufbereitungsanlagen mag für bestimmte Zwecke sinnvoll sein.
Weitergehende Informationen zur Entwicklung der Trinkwasserqualität im Ilm-Kreis und zu Maßnahmen, die die örtlichen Wasserversorgungsunternehmen realisiert haben, sind in der seit 1999 jährlich herausgegebenen Umweltinformation des Ilm-Kreises enthalten.
V. i. S. d. P. Manuel Löffelholz, Pressesprecher