Verleihung des Denkmalpreises des Ilm-Kreises
Unsere Region besitzt einen großen Reichtum an Kulturdenkmalen und geschlossenen Denkmalensemblebereichen aus verschiedenen Bauepochen. Diese vermitteln als gebaute Geschichte Einblicke in das Leben und die Leistungen vergangener Generationen. Zahllose historische Bauwerke verdanken ihr Überleben dem Einsatz privater Denkmalfreunde.
Um dieses bürgerschaftliche Engagement zu fördern und öffentlich zu würdigen, verleiht der Ilm-Kreis auch 2008 eine Denkmalauszeichnung für beispielhafte Leistungen der Denkmalerhaltung und Denkmalpflege in den Städten und Gemeinden des Landkreises. Vorbildliche Leistungen sollen dabei gewürdigt und öffentlichkeitswirksam vorgestellt werden Gleichzeitig besteht das Ziel der Preisvergabe darin, auch andere Denkmaleigentümer für die Bewahrung des Kulturgutes zu sensibilisieren und weiter dazu anzuregen, sich bei der Erhaltung, Pflege und Nutzung von Kulturdenkmalen zu engagieren.
Kriterien für die Auswahl sind u.a.
- die beispielhafte denkmalfachgerechte Erhaltung,
- das persönliche Engagement und
- die zeitgemäße angemessene Nutzung
der Denkmale.
Die Anerkennung erfolgt in Form einer Denkmalplakette, die jährlich durch den Landkreis verliehen wird. Berechtigt zum Empfang der Plakette sind insbesondere
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Denkmaleigentümer und Gemeinschaften von Denkmaleigentümern,
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Vereine und Einzelpersonen, die nicht Denkmaleigentümer sind, sich aber ehrenamtlich in besonderer Weise
für die Denkmalerhaltung und Denkmalpflege einsetzen.
Nicht vergeben werden kann die Auszeichnung an Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere nicht an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften oder deren Verbände.
Weiterhin ist eine Ideelle Anerkennung möglich
Sie werden als Urkunden unterzeichnet vom Landrat des Ilm-Kreises bei besonderen Leistungen u. a. an Architekten, Bauforscher, Restauratoren, Handwerksbetriebe und juristische Personen des öffentlichen Rechts überreicht.
Vorschlagsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger des Ilm-Kreises, die Gemeinden des Ilm-Kreises, Vereine mit Sitz im Ilm-Kreis und die Mitarbeiter der unteren Denkmalschutzbehörde.
Die Preisträger werden von einer Jury ermittelt und dem Kreistagsausschuss für Schule, Kultur und Sport zur Bestätigung vorgeschlagen.
Einigung zwischen der Jury und dem Kreistagsausschuss zustande, entscheidet der Landrat über die Vergabe der Auszeichnungen.
Mitglieder der Jury sind
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der Landrat bzw. der Beigeordnete
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der / die Vorsitzende des Kreistagsausschusses für Schule, Kultur und Sport
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der Kulturverantwortliche im Büro des Landrates
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zwei Architekten / Bauforscher / Restauratoren im Landkreis
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die untere Denkmalschutzbehörde, vertreten durch den / die Sachgebietsleiter / in des Sachgebietes Denkmalschutz im Bauaufsichtsamt.
Der Landkreis fordert hiermit auf Vorschläge für die Auszeichnung einzureichen. Formulare dazu können auf der Internetseite des Landkreises abgerufen oder in der unteren Denkmalschutzbehörde bezogen werden. Einsendeschluss ist der 30. September 2008.
Die Preisverleihung findet alljährlich durch den Landrat statt.
Die Namen der Preisträger werden öffentlich bekannt gegeben.
Ein Rechtsanspruch auf Zuerkennung eines Preises besteht nicht.