Zwischenbilanz des Sozialamtes zur "Beschäftigungsinitiative im Ilm-Kreis"
Am 09.06.2010 wurde im Kreistag die Richtlinie zur Vergabe von Fördermitteln im Rahmen der "Beschäftigungsinitiative im Ilm-Kreis" um neue Beschäftigungsprogramme erweitert.
Dies ist Anlass für uns, eine Zwischenbilanz zu ziehen.
Ziel der "Beschäftigungsinitiative im Ilm-Kreis" ist es, einerseits arbeitsmarktfernen Menschen, d. h. langzeitarbeitslosen Menschen mit Vermittlungshemmnissen eine Perspektive für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und ggf zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu eröffnen.
Andererseits gibt es in den Kommunen viele freiwillige Aufgaben im sozialen, aber auch anderen Bereichen von öffentlichem Interesse, die nur über den 2. Arbeitsmarkt, d. h. unter Nutzung der Arbeitsmarktprogramme, die federführend durch die ARGE SGB II Ilm-Kreis durchgeführt werden, realisiert werden können.
Oftmals ist es für freie Träger aber auch Kommunen nicht möglich, den notwendigen Eigenanteil an der Finanzierung in voller Höhe bereitzustellen.
Dieses Problem aufgreifend, hat der Kreistag im November 2007 die Förderrichtlinie des Ilm-Kreises beschlossen. Im Rahmen dieser Richtlinie übernimmt der Ilm-Kreis, durch die Gewährung von Beschäftigungszuschüssen, einen Teil der von Trägern und Kommunen aufzubringenden Eigenanteil, was die zusätzliche Schaffung von gemeinnützigen und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen für o. g. Personenkreis fördert.
Dies geschieht im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, die sich in ihrer Höhe an den eingesparten Kosten der Unterkunft im Bereich SGB II orientieren, als freiwillige Aufgabe des Ilm-Kreises.
Bisher unterstützt der Landkreis Maßnahmen nach § 16 a SGB II "Jobperspektive" der ARGE sowie nach dem Bundesprogramm "Kommunal-Kombi".
Die Höhe der Zuwendung kann bis zu 12,5 % des maßgeblichen Bruttoarbeitsentgeltes (einschließlich Arbeitgeberanteil) betragen. Die Förderdauer ist an die Laufzeit des Beschäftigungszuschusses der ARGE SGB II Ilm-Kreis in Fällen gemäß § 16 a SGB II bzw. an die Förderdauer gemäß Bundesprogramm "Kommunal-Kombi" gekoppelt.
Mit der Umsetzung der Förderrichtlinie "Beschäftigungsinitiative im Ilm-Kreis" ist das Sozialamt betraut.
Rückblickend kann man als Fazit feststellen, dass durch die zusätzliche Förderung die Arbeitsmarktprogramme der ARGE sehr gut angenommen worden sind.
Die Förderung im Rahmen der "Beschäftigungsinitiative im Ilm-Kreis" konnte für 138 Maßnahmen (davon 121 Jobperspektive und 17 Kommunal-Kombi) bewilligt werden.
Von den inzwischen ausgelaufenen Maßnahmen nach § 16 e SGB II wurden bisher 35 Maßnahmen verlängert.
Insgesamt bewilligte der Kreis einen Förderbetrag von rund 659.273,- Euro im Zeitraum von 2008 bis 2012.
In enger und unbürokratischer Zusammenarbeit zwischen der ARGE, den Kommunen, den freien Trägern und dem Ilm-Kreis wurden für 138 Menschen für 2 - 3 Jahre Arbeitsplätze im gemeinnützigen Bereich geschaffen. Es handelt sich dabei um folgende wichtige zusätzliche Tätigkeitsfelder im öffentlichen Interesse:
- Soziales
- Bildung
- Kunst und Kultur
- Jugend
- Tourismus
- Umweltsektor - Agenda 21
- Sport
Durch die Schaffung der Arbeitsplätze werden aber auch Kosten der Unterkunft, die der Ilm-Kreis zu tragen hat, eingespart.
Ein Monitoring-Verfahren hat ergeben, dass etwa 78 % der Kosten des Förderprogramms durch KdU-Einsparungen gedeckt sind.
Insgesamt ist die Beschäftigungsinitiative für den Ilm-Kreis als Erfolg zu werten.
Infolge von Veränderungen der Förderlandschaft (z. B. keine Neubewilligung von Maßnahmen nach dem Bundesprogramm Kommunal-Kombi mehr möglich etc.) machte sich eine Erweiterung bzw. neue Schwerpunktsetzung in der Förderrichtlinie erforderlich.
Mit dem Kreistagsbeschluss vom 09.06.2010 kann der Ilm-Kreis zukünftig auch Maßnahmen nach dem Landesprogramm "Arbeit für Thüringen und Zukunft Familie" und nach Arbeitsgelegenheiten (Entgeltvariante) gemäß Prioritätenliste des Regionalbeirates für Arbeitsmarktpolitik der Gesellschaft für Arbeit- und Wirtschaftsförderung (GfAW) für die Region Mittelthüringen, unterstützen.
Des Weiteren wird die Liste der Tätigkeitsfelder um den Tierschutz erweitert.
Anhang: Info zu den Inhalten der bisherigen Arbeitsmarktprogramme
Inhalte des Programms "Jobperspektive" der ARGE SGB II Ilm-Kreis (§ 16a SGB II)
Das Programm Jobperspektive der Arbeitsgemeinschaft SGB II Ilm-Kreis hat das Ziel, Menschen, die auf absehbare Zeit keine Chance haben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz zu finden, eine längerfristige bzw. dauerhafte Perspektive zur Teilnahme am Erwerbsleben zu eröffnen. Die Jobperspektive ist ein umfassendes und integriertes Konzept, das sich auf die Elemente öffentlich geförderter Arbeitsmarkt, Qualifizierung und besondere Betreuung stützt.
Voraussetzungen für die Gewährung eines Beschäftigungszuschusses nach diesem Programm ist ein individueller Auswahlprozess nach den gesetzlich definierten Kriterien Erwerbsfähigkeit, Hilfebedürftigkeit, Langzeitarbeitslosigkeit und zwei weiteren Vermittlungshemmnissen. Erst wenn nach einer mindestens 6 Monate dauernden Aktivierungsphase, in welcher versucht wird die Vermittlungshemmnisse zu beseitigen, festgestellt werden kann, dass eine Eingliederung in den Allgemeinen Arbeitsmarkt in den nächsten 24 Monaten voraussichtlich nicht erreicht werden kann, kommt ein Beschäftigungszuschuss in Betracht.
Die Zielgruppe des Programms sind erwerbsfähige Hilfebedürftige, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und langzeitarbeitslos sind. Des Weiteren müssen mindestens zwei weitere Vermittlungshemmnisse wie beispielsweise: fehlender Schul- und / oder Berufsabschluss, Alter über 50 Jahre, erhebliche gesundheitliche Einschränkungen einschl. psychischer Dispositionen, mangelnde Sprachkenntnisse, Analphabetismus, Überschuldung, Wohnungslosigkeit, Suchtprobleme und Vorstrafen vorliegen.
Die Höhe des Beschäftigungszuschusses richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen. Die Förderhöhe kann bis zu 75 % oder bei entsprechender Minderleistung auch mehr betragen.
Die erste Förderphase beträgt bis zu 24 Monate. Nach Ablauf der ersten Förderphase soll der Beschäftigungszuschuss ohne zeitliche Unterbrechung unbefristet erbracht werden, wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt innerhalb der nächsten 24 Monate ohne die Förderung nicht möglich ist.
Inhalte des Programms "Kommunal-Kombi"
Ziel des Bundesprogramms ist die Schaffung von zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen in Regionen mit erheblichen Arbeitsmarktproblemen durch Förderung von befristeter Beschäftigung.
Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten der Gemeinde, Städte oder Kreise zur Wahrnehmung kommunaler Aufgaben. Die Zuweisung der Arbeitskräfte wird durch die ARGE SGB II Ilm-Kreis durchgeführt, die Mittelbewilligung bearbeitet das Bundesverwaltungsamt.
Pro Arbeitsplatz beträgt der Zuschuss des Bundes 50 % des Arbeitnehmer-Bruttoarbeitsentgeltes, höchstens 500 monatlich.
Die Dauer der Förderungsleistung beträgt maximal 3 Jahre.
V. i. S. d. P. Manuel Löffelholz, Pressesprecher