Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
[Nr.99063001006002 ]
Volltext
Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage, die einen Betriebsbereich darstellt oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, und planen an der Anlage störfallrelevante Änderungen vorzunehmen?
Diese Vorhaben können dazu führen, dass durch die Änderung eine erhebliche Gefahrenerhöhung von der Anlage ausgelöst wird oder andere immissionsschutzrechtliche Anforderungen nicht mehr gewährleistet sind.
Vor diesem Hintergrund muss die immissionsschutzrechtliche Behörde diese Änderungen überprüfen.
Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Einer Genehmigung bedarf es jedoch dann nicht, wenn und soweit die Pflicht, den angemessenen Sicherheitsabstand zu wahren, bereits auf Ebene einer raumbedeutsamen Planung oder Maßnahme durch verbindliche Vorgaben gewährleistet wird.
Urheber
Verfahrensablauf
- Sie reichen den Antrag auf Genehmigung störfallrelevanter Änderungen an Ihrer genehmigungsbedürftigen Anlage schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle ein. Sie fügen dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und die Unterlagen. Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Wenn der Antrag und die Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen bei den geplanten Änderungen erfüllt werden.
- Nach der abschließenden Beurteilung entscheidet die zuständige Stelle über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid.
Voraussetzungen
Rechtliche Voraussetzungen für die Genehmigung finden Sie in § 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
- Erläuterungen der Anlage
- sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)