Antrag und Unterlagen und sowie Bericht der Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen von Genehmigungsverfahren des Bundes-Immissionsschutzgesetzes veröffentlichen
[Nr.99063084140000 ]
Urheber
Volltext
Wenn Sie als Genehmigungsbehörde die Errichtung und den Betrieb einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigen wollen, müssen Sie den Antrag nebst Dokumenten bei sich sowie an geeigneter Stelle in der Nähe des Standorts der Anlage öffentlich auslegen.
Verfahrensablauf
- Sie geben die Auslegung über das Amtsblatt im Vorwege bekannt.
- Sie legen den Antrag sowie die beigefügten Unterlagen in Ihrer Behörde und an einer geeigneten Stelle in der Nähe des Standorts der Anlage öffentlich aus.
- Sie nehmen Einwendungen entgegen.
Ansprechpunkt
Zuständig für die Genehmigung von genehmigungsbedürftigen Anlagen und gegebenenfalls die Durchführung einer UVP-Prüfung für Anlagen, die im Anhang 1 Spalte c der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen mit dem Buchstaben »V« genannten Anlagen, sind die Immissionsschutzbehörden. Für Anlagen, die im Anhang 1 Spalte c der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen mit dem Buchstaben »G« genannten Anlagen aufgeführt sind, ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz zuständig.
Voraussetzungen
- Es handelt sich um eine Anlage, die genehmigungsbedürftig ist.
Erforderliche Unterlagen
- Der Antrag auf Genehmigung eines Vorhabens
- Die dem Antrag beigefügten Unterlagen
- Gegebenenfalls weitere Unterlagen, die für die Entscheidung wichtig sind, da sie Angaben über Auswirkungen des Vorhabens enthalten
- Gegebenenfalls der UVP-Bericht
Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten